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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
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von 450 Gulden an Joachim Mörder zu Anclam. Er war mit 2 Pferden in Pommern-Wolgast zum Eoss-dienst verpflichtet 1 ) und soll 1632 unverkeirathet im 30jährigen Kriege gestorben sein. Sein Besitz inDucherow kam an seinen Bruder Felix (No. 6).

5. Hans Hugold.

1593 1657.

(3. Sohn ^ von No. 2, Vater von No. 14 bis 23.)

geboren zu Cummerow 12. November 1593, studirte von 1612 bis 1615 auf der Universität zu Greifswald,dann bis 1619 zu Jena, Leipzig, Wittenberg und Frankfurt a./0. 1617 betheiligte er sich an dem Ab-schluss des schon bei seiner Mutter erwähnten "Vertrages wegen Eegelung des Altwigshagen-Ducherow'schenBesitzes. 3) In der brüderlichen Theilung 4 ) 1623 erhielt er Cummerow, woselbst er nach der Vorpommer-schen Hufenmatrikel 5 > 8 Landhufen oder 5 reducirte Hufen besass; zum Eossdienst war er mit einem Pferdeverpflichtet. 6 ) Er empfing seine Lehen 1626. 7) Um diese Zeit bedurfte er zur Abfindung seines BrudersJacob Geld und er entlieh daher 2000 Gulden von Adam von Schmalensee 8 > und gegen Verpfändung zweierHöfe in Cummerow 1300 Gulden von seinem Schvager Melchior von Köppern zu Schmuggerow, 9 ) sowie am28. Januar 1627 von Joachim Mörder 300 Gulden.

Er wurde 1640 Commissarius des Anclamschen Districts, erscheint 21. Juli 1647 als Pathe seinesNeffen Hans Felix (No. 26), 10 ) starb zu Cummerow 19. März 1657 und ward daselbst 12. Juni beerdigt.

Er hatte sich 19. März 1620 vermalt mit Helene von Bibow, Tochter des Eggerd von Bibow aufBerenshagen in Meklenburg und der Adelheid geb. von Hobe a. d. H. Wasdow. Dieselbe wird noch 1678als Pathe ihrer Enkelin Helene Catharina (Taf. XV. 7) im Ducherower Kirchenbuch genannt.

6, Felix,

1617 1656.

(4. Sohn von No. 2, Vater von No. 24 bis 31.)

war 1617 noch unmündig, 11 ) erhielt 1623 bei der brüderlichen Theilung 12 ) Geld, kam aber nach seinesBruders Henning Tode in den Besitz von Ducherow, 13 ) woselbst er seinen Wohnsitz nahm. 1626 empfinger seine Lehen 14 ) und wohnte 1632 dem Leichenbegängniss der Herzogin Sophie Hedwig von Pommern, desHerzogs Ernst Ludwig Gemalin, zu Wolgast bei.

Im Ducherower Kirchenbuch, welches mit dem Jahr 1645 beginnt, erscheint Felix vom Jahr 1646 ansehr häufig, sowol bei Eintragung der Geburten seiner Kinder, als auch sonst unter den Pathen, unter derBezeichnung Junker Felix von Schwerin bis zum Jahr 1656. Ueber seinen Tod findet sich darin keinVermerk.

Seine Gemalin Magdalene Hedwig von Wolden, Tochter des Hans von Wolden auf Dargibellund Kunow und der Sophie Dorothea geb. von Krackewitz, erscheint mit der Bezeichnung Frau Felixvon Schwerin'sehe häufig im Ducherower Kirchenbuch unter den Pathen bis zum 4. Juni 1667.

7. Anna.

(Ael teste Tochter von No. 2.)

vermälte sich um 1633 mit Adam von Behr auf Stresow und Schlagetow.

1) U. B. II. 442. 2) Vgl. Anm. 7 auf S. 250. 3) U. B. II. 581; vgl. auch II. 588 auf S. 398. 4) U. B. II. 586.

5) ü. B. II. 600. 6) ü. B. II. 442. 7) ü. B. II. 591. 8) U. B. II. 590. 9) Bergbaus, Landbuch, Th. II. Bd. I. S. 375.

10) Ducherower Kirchenbuch. 11) U. B. II. 581. 12) U. B. II. 586. 13) Ihm gehörte nicht ganz Ducherow; es hatten dort

noch der Landesherr und Werner Dettlof von Schwerin (Taf. VI. 1) Antheile. Er besass nur den vom alten Hans (Taf. IX. 5)

herrührenden Antheil, welcher in 10 Landhufen und 3y 2 Hocken-Hufen bestand, und nach den Verträgen von 1570 und 1598 (U. B.

II. 530, 558) den Brüdern Henning (No. 1) und Jacob (Taf. XVI. 1) zufiel, und dann durch Vertrag von 1617 (U. B. II. 581)

allein an die Söhne von Hans Felix (No. 2) gelangte. Vgl. No. 24. Ganz Ducherow vereinigte erst der Feldmarschall Graf

Curd Christoph von Schwerin (Taf. X. 32) in seinem Besitz. Vgl. S. 205. 14) U. B. II. 591.

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