29. Catharina.
1606 — 1614.
(2. Tochter von No. 10.)
vermalt mit dem Pommerschen Rath Joachim von Eickstedt auf Wollin, Menckin und Coblenz (geb. 1552gest. 1626). Laut Ehestiftung vom 16. Februar 1606 brachte sie ihrem Gemal ausser anderer Mitgift4000 Gulden zu. 1 ) Erst mehrere Jahre nach der Verheirathung bestätigte Kurfürst Johann Sigismundvon Brandenburg am 1. April 1611 jenen Contractu Am 4. Mai 1614 gehörte Catharina zu den Tauf-zeugen der Barbara von Eickstedt. 3 '
30. Sophie Ottilie.
1615 — 1632.
(3. Tochter von No. 10.)
vermalte sich im Jahr 1615, 14 Tage nach Michaelis, mit Matthias von Behr, Erbherrn auf Vietzkow,Domherrn zu Schwerin, Fürstl. Meklenb. Hauptmann und Pfandträger der Aemter Wittenberg undZarrentin.
Laut der zu Putzar am 24. August 1615 abgeschlossenen Ehestiftung 4 ) brachte sie ihrem Gatten fol-gende Mitgift zu: 4000 Gulden Ehegeld, 1000 Gulden zur Suppletion des Schmuckes, 500 Gulden zu einergoldenen Kette und 1000 Gulden an stadt der Hochzeit, nebst Kleidung, Betten, Leinen u. s. w.
Am 26. März 1632 verpfändete ihr ihr Gatte für empfangene 8000 Gulden Kapital und 3120 Gulden13jährige Zinsen (3 Procent) aus der väterlichen Anwartung sein Gut Vietzkow. Der Herzog JohannAlbrecht von Meklenburg bestätigte diese Verschreibung am 30. April desselben Jahres. 5)
31. Elisabeth.
1583—1630.
(Aelteste Tochter von No. 12. (2. Ehe).
geboren zu Spantekow 13. Januar 1583, getauft 16. Januar; unter ihren Pathen befand sich die Königinvon Dänemark, des Königs Friedrich II Gemalin, eine Meklenburgische Prinzessin. Sie selbst gehörte 1597zu den Pathen von Bernd Vivigenz (No. 27). 6 > Später vermälte sie sich mit Georg von Quitzow aufBelow, Grabow und Buchholz; die Ehestiftung datirt aus Schöneberg vom 28. October 1604. Ihr Ehegatteverschrieb ihr am 5. November 1629 für die ihr zustehende Summe von 19293 Gulden und das auf Belowvorhandene Vieh seine sämmtlichen Güter und, falls diese nicht ausreichen sollten, alle seine ausstehendenForderungen und Gelder zum Unterpfande. Herzog Albrecht von Meklenburg (Wallenstein) bestätigte dieseVerschreibung am 17. März 1630 zu Güstrow. 7 )
32. Anna Dorothea.
1585 — 1622.
(2. Tochter von No. 12. (2. Ehe.)
geboren zu Spantekow 23. Januar 1585, Morgens zwischen 3 und 4 Uhr; getauft 31. Januar; wird im Span-tekower Kirchenbuch als Bernhards zweite Tochter und drittes Kind bezeichnet; es war also vermutlichim Jahr 1584 ihrem Vater ein bald darauf wieder verstorbener Sohn geboren. 8 )
1) U. B. II. 568. Vgl. auch Familienbuch der von Eickstedt, Ratibor 1860, S. 136. 2) U. B. II. 575. 3) Kirchenbuch
zu Clempenow; Eickstedtsches Familienbuch S. 140. 4) Das Original-Concept der Bestätigung durch die Herzoge von Meklen-
burg d. d. Schwerin 23. Decb. 1615 befindet sich im Haupt-Archiv zu Schwerin, Lehn-Acten betr. Vietzkow im Amt Güstrow.
5) Schweriner Haupt - Archiv, Lehnacten Vietzkow. 6) Spantekower Kirchenbuch. 7) U. B. II. 598. 8) Es ist sonst nirgendsvon einem Sohne Bernds die Rede, und beim Tode Bernds fielen daher auch dessen Lehngüter an seine Brüder. Vgl. No. 12.
175