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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
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In seiner Leichenpredigt J ) heisst es von ihm: Ulrich liebte die Religion, ist ein wahrer assertorder christlichen Lehre gewesen; er rief oft seine Hausgenossen zusammen und las ihnen aus Gottes Wortvor; es wird hinzugefügt, dass, wenn er den Namen Jesu im Beten genannt oder gelesen, er jederzeit mitAndacht sein Haupt entblösst habe. Die Diener des göttlichen Wortes hielt er in hohen Ehren, ging gernmit ihnen um, und pflegte zu sagen:mein seliger Vater war ein Priesterfreund, ich icilVs auch sterben."Er war gerecht gegen Jedermann, liebte den Frieden über Alles, war liebreich gegen seine Untergebenen,aufrichtig und tugendhaft; daher, er nicht allein von seinen Freunden und Anderen, sondern auch von seinemLandesfürsten geliebet und geehret ward.

Ulrich hatte sich am 5. October 1599 vermiilt mit Elisabeth Sophie von Arnim, 2) Tochter desKurbrandenburgischen Geh. Raths und Landvogts der Uckermark Bernhard von Arnim auf Boitzenburg undder Sophie geb. von der Schulenburg a. d. H. Löcknitz.

Der Kurfürst Johann Georg von Brandenburg bezeigte bei dieser Hochzeit seine Zuneigung für Ulrichdadurch, dass er nicht allein ein fürnem Legation dazu verordnet, besondern auch mit einem ansehnlichenGeschenk, verehret. 3) Die Ausrüstung einer damals üblichen glänzenden Hochzeitfeier scheint die Mittel Ulrichs der sich zu jener Zeit noch nicht im Besitz des väterlichen Vermögens befand über Gebühr in An-spruch genommen zu haben, denn noch am 4. August 1602 bat der Gewandschneider Johann Grote zu Rostockden Herzog von Pommern, er möge Ulrich anhalten zur Bezahlung der Schuld von 742 Gulden, die er ihmzu seinen hochzeitlichen ehm und nach der zeidt geliehen; worauf der Herzog am 11. September 1602 einebezügliche Aulforderung an Ulrich ergehen liess.

Hohenbrünzow mit Zubehör fiel nach Ulrichs Tode an seine Wittwe, welche es am 1. September 1617an Christoph von Trampe zu Kehrberg verpfändete. 4 ) Die Wittwe 5 ) selbst heirathete in zweiter Ehe denVetter ihres verstorbenen Mannes, Ulrich von Schwerin auf Putzar (No. 35).

18. Joachim.

1618.

(2. Sohn von No. 9.)

lebte auf Rehberg, welches er von seinem Vater ererbt hatte. Sonst hören wir von ihm nur durch einenProzess, welchen Ulrich (No. 35) im Jahr 1618 bei dem Kaiserlichen Kammergericht zu Wetzlar wider ihnund seinen Bruder Georg Ernst (No. 19) wegen Jungfernsteuer führte. Vermuthlich erhob Ulrich im In-teresse seiner Stieftochter (No. 44) zu deren Aussteuer Ansprüche an deren väterliche Lehen, welche zumTheil an die gedachten Brüder ihres Vaters gefallen waren.

Im Lehnbrief von 1626 wird er nicht mehr genannt. 6 )

19. Georg Ernst.

15871631.

(3. Sohn von No. 9, Vater von No. 46 bis 50.)

auch Jürgen Ernst genannt, studirte 1587 auf der Universität Greifswald, 8 ) erbte vom Vater Landskron,Janow, Neuendorf und Bollentin, welches letztere er 1612 für 700 Gulden an seinen Oheim Joachim(No. 10) verpfändete. Auch Rehberg kam vermuthlich nach seines Bruders (No. 18) Tode in seinen Besitz.Wenigstens ist er nach dem Lehnbrief von 1626, in welchem dieses Gutes ausdrückliche Erwähnung ge-schieht, der zunächst dazu Berechtigte von den darin Genannten. 9 ) Am 26. Februar 1625 beanspruchteGeorg Ernst auch seines verstorbenen Brudersohnes Philipp (No. 43) sämmtliche Lehngüter, als Spantekow(Antheil), Iven (ein Hof), Hohenbrünzow und drei Dietrich von Schwerins Pfandbauern, welche darauf haf-tende Gelder von uns Brüdern zu L.elin geschlagen worden. Da auch Philipps Mutter (No. 17), welchesich an Ulrich (No. 35) wieder vermält hatte, Ansprüche an diese Lehngüter erhob, so kam es am Wol-gastischen Hofgerichte zu Streitigkeiten. Dieselben scheinen aber ausgeglichen zu sein, denn Georg Ernst

1) Georgii's Leichenpredigt bey der Sepultur des Edlen, Gestrengen und Ernvesten Ulrichs von Schwerin u. s. w. Gry-

phiszwaldt 1614. 2) Ein Bruder derselben war der Kaiserliche und Kursächsische Feldmarschall Johann Georg von Arnim, be-kannt durch die vergebliche Belagerung Stralsunds 1627, aber auch durch hervorragende Thaten während des 30jährigen Krieges.

3) Georgii's Leichenpredigt. 4) Erst 1726 gelangte es wieder in Schwerinschen Besitz. Vgl. Taf. XXI. No. 4 und 6. 5) Vgl.U. B. II. 593. 6) U. B. II. 591. 7) Auf der Stammtafel heisst es irrthümlich 15971637. 8) Album der Universität: 1587,nach dem 9. October inscribirt. 9) U. B. II. 591.