r nicht geringe war, erhellt aus verschiedenen Urkunden. 1 ' So durfte er 1540, gemeinsam mit dem Grafenvon Eberstein, dem Herrn von Putbus u. A., den Herzog Albrecht von Preussen um seine Verwendung fürAdrian von Below beim Könige von Dänemark angehen; 1546 gestattet auf seine Bitte Herzog Philipp derWittwe des Jürgen von Borcke die Pachtung von Hufen; im selben Jahr war Ulrich thätig bei der Ent-scheidung streitiger Punkte zwischen dem Herzog und dem Bischof von Cammin; 1547, als der Schmalkal-dische Krieg sich der Pommerschen Grenze näherte, gehörte Ulrich zu den Männern, welche über die Be-setzung der Offizierstellen bei den in's Feld zu sendenden Truppen beratschlagten. Er wird in dem be-treffenden Document als Feldherr für das Herzogthum Wolgast bezeichnet, was wohl dahin zu verstehenist, dass ihm für die Dauer des Kriegszustandes die oberste Verwaltung der kriegerischen Angelegenheitenübertragen war. Im Jahr 1549 verwendete er sich bei dem Herzog Albrecht von Preussen um weitereUnterstützung seines Vetters Jacob von Schwerin (Taf. XVI. 1). 1558 trat er vermittelnd zwischen LudekeMaltzan und dessen Gemalin Elisabeth von Quitzow auf und brachte eine Versöhnung zwischen denselbenzu Stande. In demselben Jahr, am 29. Juni, erschien Ulrich — ohne Zweifel im Auftrage seines Landes-herrn — nebst Jasper Krackewitz, Achim Maltzan und Jacob Zitzewitz bei dem Bürgermeister NicolausGentzkow in Stralsund, um demselben einen durchstochenen ( durchstoken ) Fürstenbrief abzufordern, welchensie auch sofort erhielten. 2 '
Um der vielfachen treuen und erheblichen Dienste willen, welche Ulrich lange Jahre hindurch seinemFürsten und Lande geleistet hatte, 3 ' erwählten ihn, wenige Tage nach des Herzogs Philipp Bestattung, näm-lich am 24. Februar 1560, 4 ' dessen Wittwe und seine Söhne 5 ' zu ihrem Hofmeister. Es hatte nämlichder zur Berathung der von den jungen Fürsten zu proponirenden Artikel gewählte Ausschuss der Abgeord-neten, welche zur Theilnahme an der Trauerfeierlichkeit zu Wolgast zusammen gekommen waren (auchUlrich von Schwerin gehörte zu diesem Ausschuss), in Betreff der weiteren Regierung des Hofes und Landessich dahin geeinigt, es sollte der Herzogin und ihren Söhnen gemeinsam das Regiment übertragen, jedoch einHofmeister und einige Räthe, welche stets bei Hofe zu bleiben hätten, ihnen zugeordnet, sowie einige Land-räthe bezeichnet werden, welche bei wichtigen Sachen zuzuziehen wären. Die Ernennung aller dieser Per-sonen sollte in der Herzogin und der jungen Fürsten Gefallen gestellt werden.
Als dieser Beschluss den letzteren vorgetragen worden war, erklärten sie sich nach kurzer Berathungmit demselben einverstanden, und bestimmten Ulrich von Schwerin zu ihrem Hofmeister, welcher indess mitgrossem Widerstreben das Amt übernahm.
Nicolaus Gentzkow, Bürgermeister in Stralsund, welcher zu den vier Abgesandten gehörte, welche denfürstlichen Personen den Beschluss des Ausschusses mitzutheilen hatten, erzählt darüber in seinem Tagebuche: 6 '— sobald wy (nach der Besprechung der Herzogin mit ihren Söhnen) vor ere gnaden qwemen, hoffher Jolian Friderick an, einem jeden sinen titel to geven und to seggen, sine gelevede vrow mutter hed.de ge-höret, icat men erer gn. berichtet, und wer erbodig, dem lande nha erem vermögen gerne to dienen. Undwile men van eim hoff meister gesecht, so wüst ere gn. keinen beqwemern darto, als Ulrick van Schwe-rin, den die liedde sinem hertzgeleveden liern und vader truwlick und wol gedienet. — —Als wy nu solcks wedderrumb inbrachten, hoff Ulrich von Schwerin an, sick to entschuldigen und to biddendat nen für ene intercediern mocht, darmit he des ampts mocht erlaten werden etc. Des woldesich averst niemandt annhemen, sunder ward für gut angesehen, der hertzoginnen sampt den jungen hern fürdat gnedige erbiden underdenicldick to dancken. 7 '
Gleich nach dieser Ernennung zum Hofmeister berief ihn auch Herzog Barnim XI von Pommern-Stettin,der Oheim des verstorbenen Herzogs Philipp, welchem zunächst die Vormundschaft über die noch unmün-digen Söhne Philipps zustand, zum Vorsitzenden des Collegiums, welches im Namen der jungen Herzögedie vormundschaftliche Regierung des Herzogthums Wolgast zu führen hatte. 8 '
So war Ulrich zu der höchsten Staatswürde emporgestiegen. Er heisst fortan Grosshofmeister
1) U. B. II. 464, 473, 474, 475, 480, 496, 499. 2) Nicolaus Gentzkow's Tagebuch, mitgetheilt in den Baltischen Studien,Jahrgang XII, Heft 2, S. 15. 3) Schon 1548 bestätigte Herzog Philipp den Leibgedingsbrief Ulrichs an seine Gemalin im Hin-blick auf die getrewe undertenige dienste, so uns derselbige unser rhadt in viel wege gehörsamlicli geleistet. U. B. II. 477. 4) DassUlrich, U. B. II. 496, bereits am 1. April 1558 Grosshofmeister genannt wird, ist nicht massgebend, denn jenes Schriftstück bildetan sich kein authentisches Document, sondern wird nur innerhalb eines Leibgedingsbriefes von 1575 erwähnt, als Ulrich längstGrosshofmeister war, und es ist nur von dem Aussteller des Briefes jene ihm bekannte Würde irrthümlich auf eine Zeit zurück-bezogen, in welcher Ulrich dieselbe freilich noch nicht bekleidete. 5) Herzog Philipp I hinterliess bei seinem am 14. Februar1560 erfolgten Tode fünf Söhne: 1. Johann Friedrich (geb. 1542), 2. Bogislav XIII (geb. 1544), 3. Ernst Ludwig (geb. 1545),4. Barnim XII (geb. 1549), 5. Kasimir IX (geb. 1557). 6) Baltische Studien. Jahrgang XIII. Heft 1. S. 116 und 117. 7) Fastwörtlich übereinstimmend in der Form findet sich dieselbe Darstellung in Joachim Lindemanns Memorial-Buch, mitgetheilt in denBaltischen Studien, Jahrgang VIII. Heft 2. S. 6 und 7. 8) Schwartz, Pomm. Lehnhistorie, S. 795. — Das Herzogthum Wolgastbestand aus Vorpommern und Rügen. Ausserdem gehörte die Komthurei Wildenbruch und Greifenhagen dazu.
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