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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
Seite
99
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Demnitz. Nach alten Familien-Nachrichten hat er seinem nächsten Vetter Hans (No. 74) den Kathen, soihre Grossväter untereinander versetzet, wiederum abgetreten; auch, weil ihre Voreltern das Gütlein sammtdem Hof und Hufen zu Demnitz getheilet, Hansen tciederum zusammen für etwas Anderes eingeräumet.Jacob ist darauf nach Anclam gezogen und am 19. September 1591 daselbst gestorben. Er war vermaltmit Margarethe von Preen aus Meklenburg. Sein Sohn wird als solcher im Lehnbrief von 1626genannt. *)

73. Ulrich.

1560.

(2. Sohn von No. 67.)

wird in einem Register über Lehnsmuthungen im Jahre 1560 aufgeführt. 2 )

74. Hans.

15601608.

(Aeltester Sohn von No. 68, Vater von No. 84 bis 89a.)

der Aeltere im Gegensatz zu seinem Sohn (No. 84), gehört zu dem Zweige der Ziedler. Er besassAurose und Demnitz, welches Letztere er wieder ganz vereinigte, nachdem er auch den Antheil seines Vet-ters Jacob (No. 72) erworben hatte. Urkundlich erscheint er zuerst am 26. December 1560, 3 > an welchemTage sein Vater, Heinrich, zu Wolgast sein Lehen durch seinen son Hansen hat suchen lassen.

1566 erscheint er als Bürge der Gebrüder Henning und Jacob von Schwerin (Taf. IX. 7 und 9) inBetreff einer Verpfändung aus Altwigshagen. 4 >

In der Lehnsregistratur vom Jahr 1567 tritt er zugleich mit seinem Bruder Joachim im Besitz vonDemnitz auf. 5 ) Johann Schwerin, zu Demnitz erbsessen, verglich am 24. Januar 1568, auf dem Eathhausezu Anclam, in Gemeinschaft mit Christian Papke, auf Befehl des Herzogs Ernst Ludwig den Hauptmannzu Torgelow, Gutzlaff Holsten, und Matthias Janeken zu Anclam wegen irriger Bechnungen. In demselbenJahr 1568 ward ihm, zugleich mit Ulrich von Schwerin dem Aelteren (Taf. VIII. 5) und Anderen, die Vor-mundschaft über die Wittwe und unmündigen Kinder des Christoph von Schwerin auf Löwitz (Taf. X. 1)übertragen. 6 >

1569 erscheint er in dem Gesammt-Lehnbrief. 7 > Seit jenem Jahr soll er seinen Wohnsitz in Anclamgehabt haben, während er bis dahin als Fürstlicher Rentmeister zu Ueckermünde lebte.

1570 war er Zeuge bei dem Vergleich der Brüder Henning, Jacob und Hans Hugold von Schwerin(Taf. IX. 7, 9, 11) wegen ihrer Lehngüter Altwigshagen, Lübs, Demnitz etc. 8 ) Er heisst darin zur Demnitzerbsessen.

1573 soll er Rathsherr in Anclam geworden sein. 1576 empfing er, zugleich mit andern Vetternseiner Linie, die gesammte Hand an den Lehngütern des verstorbenen Grosshofmeisters Ulrich von Schwerin(Taf. VIH. 5), mit ausdrücklicher Ausnahme der von dem Letzteren erst neuerdings erworbenen Lehen. 9 )

Am 14. November 1592 bat Hans von Schwerin zu Anclam , um Verleihung der ihm von seinemVetter Hans Lütke von Schwerin (No. 71) neulich angefallenen Lehne, worauf ihm der Bescheid ward, sichbis zur Bestellung der Fürstlichen Regierung zu gedulden und dann wieder anzuhalten. 10 )

1593 erscheint er in einem Schulddocument des Barthold von Ramin, Bürger zu Anclam, als dessenBürge und heisst darin ratsvorwandter .") In der Lehnsregistratur von 1601 12) heisst er: Hanz von Schwerinder elter, Heinrich's söhn, zum Hagen und Demnitz. Er erscheint auch noch in dem Lehnbrief von 1602. 13 )In demselben Jahr protestirte er, nebst Hans Hugold von Schwerin (Taf. XVII. 1), wider NicolausChristoph und Georg, Gebrüder von Lindstedt zum Hagen und Schmarsau, wegen Besitzes des Hauses Alt-wigshagen. 1607 schloss er mit dem Rathe zu Anclam einen Vergleich wegen der Grenzen vonAurose. 14 >

1) U. B. II. 591. 2) U. B. II. 503. 3) U. B. II. 503. 4) U. B. II. 521. 5) U. B. II. 524. 6) U. B. II. 529. 7) U.B. II. 533. 8) U. B. II. 536. 9) U. B. II. 546. Vgl. No. 69. 10) Vgl. No. 59. 11) U. B. II. 555. 12) U. B. II. 561. 13) U.B. II. 563. 14) Stavenhagen, Beschr. der Stadt Anclam, S. 147 und 219.