Umstände läge der Schluss am nächsten, beide Theile gehörten der Usedom'schen Linie (Taf. II.) an. Demist jedoch, wenigstens hinsichtlich Eghards und Bispraw's, sicher nicht so, denn Eghard's Sohn Hans (No. 33) ^zog sich nach dem Uebergange seiner sämmtlichen Usedom'schen Güter an das Kloster Pudagla auf seinErbgut Altwigshagen zurück; 2 ) er gehörte also, und somit auch sein Yater Eghard und dessen BruderBispraw der Altwigshagen'schen Linie an. Nun war Oldag (No. 4) der einzige dieser Linie, welcher aufUsedom zurückblieb; 3 ) daher finden wir auch dessen Söhne Johann und Nicolaus, wie wir eben gesehenhaben, 1342 zu Usedom vor, und somit kann auch nur einer dieser beiden Vater der Brüder Eghard undBispraw gewesen sein. Wir entscheiden uns für Johann, weil Eghard's Sohn wiederum Hans heisst undwahrscheinlich nach dem Grossvater seinen Vornamen erhalten hat. Dem Nicolaus dagegen weisen wir daszweite der gedachten Brüder-Paare, Gerhard und Claus, als Söhne zu; auch sie zählen wir zu der auf Use-dom zurückgebliebenen Altwigshagener Linie, weil uns die uns bekannt gewordenen Urkunden bereits zurAufstellung einer anderweitigen Descendenz für die Usedom'sche, bezw. Stolper Linie (Taf. II u. III.) be-stimmt haben, 4 ) vor Allem aber, weil der erstere von ihnen, wie der gedachte Bispraw, Eigenthum imDorfe Gureke besessen, und es kann in diesem Falle, weil andere Glieder dieser Linie nicht weiter vorhanden,nur Nicolaus der Vater derselben gewesen sein, auf den überdies ja auch der Vorname des jüngeren Bruders,Claus, unwillkürlich hinleitet.
13. Henning.
1355 — 1376.
(Aeltester Sohn von No. 5, Yater von No. 25 und 26.)
Wir besitzen über ihn 20 Urkunden; 5 ) in der frühesten derselben von 1355 erscheint er noch als Knappeund zwar als Zeuge bei einem im Kloster Pudagla von einem Demminer Rathmann für dasselbe ausgestell-ten Schenkungs-Acte. Dann tritt er erst wieder 1370 auf und heisst von da ab Kitter, 1373 und 1374war er Vogt in Ueckermünde. Als Vasall der Herzöge Kasimir IV, Swantibor I und Bogislav VIIvon Pommern-Stettin finden wir ihn, abgesehen von der obengedachten Urkunde von 1355, ausschliesslichin Documenten, die von jenen oder — wie das eine vom 21. April 1371 6 ) — in ihrem Interesse ausgestellt waren.Am 21. April 1371 gehörte er zu den Vasallen, an welche neben den Pommerschen Herzögen Herzog Al-brecht von Meklenburg die Aufrechthaltung des mit Pommern abgeschlossenen Landfriedens gelobte, und am16. Mai 1374 7 ) trat er selbst als Bürge für die Herzöge Swantibor und Bogislav ein.
Nach urkundlichem Zeugniss 8 ) von 1386 war Arnd sfcher ein Sohn Hennings; wir halten aber auchPeter dafür, weil in dessen Söhnen Arnd und Henning (No. 36 und 37) nach herkömmlicher Sitte die Vor-namen des Grossvaters Henning und des Oheims Arnd wieder aufgenommen zu sein scheinen.
14. Johann.
1355.
(2. Sohn von No. 5.)
erscheint nur einmal als Zeuge in der schon bei seinem Bruder Henning erwähnten Urkunde von 1355. 9 )Johann war damals Knappe.
15. Oldwig.
1374—1386. 1 »)
(Aeltester Sohn von No. 6, Vater von No. 27.)
gehörte zu den Mannen der Herzöge Swantibor I und Bogislav VII von Pommern - Stettin und war alssolcher deren Bürge in dem Vertrage vom 16. Mai 1374, durch welchen sie sich verpflichteten, Land und
1) U. 13. II. 219. 2) U. B. II. 265. — Vgl. No. 33. 3) Vgl. in No. 4. 4) Vgl. Taf. II. 9—12, 14 — 17 u. Taf. III.
2. u. 3. 5) U. B. II. 142, 163 — 166, 168, 169 (8 Urkunden), 179, 180, 182, 184, 185, 194. 6) ü. B. II. 168. 7) U. B. II. 185.
8) U. B. II. 209. 9) U. B. II. 142. 10) U. B. II. 185, 198, 202, 209.
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