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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
Seite
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Metzkow'schen Gütern zu Grellenberg und in anderen Dörfern; 1 ' desgleichen 1489 die gesammte Hand andem demselben Claus verliehenen Besitzthum zu Wendisch Baggendorf; 2) doch war diese Belehnung fürJoachim bedeutungslos, da sein Zweig schon mit seinem Sohne ausstarb. Als eigenes Lehn 3 ) empfingJoachim vom Herzoge 1494 die von Curd Dote hinterlassenen Güter (im heutigen Greifswalder Kreise), be-stehend aus einem Hof mit 3 Hufen und 22 Mark jährlicher Pacht und mit 2 Koten und 1 Mark 7 Schil-ling Pacht im Dorfe Brünzow, und aus Einkünften von 14 Mark 8 Schillingen und 14 Hühnern aus4 Höfen zu Kräpelin. Joachim übernahm dafür die Verpflichtung, die auf diesen Gütern stehenden Schul-den zu bezahlen, sowie der Wittwe des Curd Dote und zweien seiner Töchter die ihnen zustehenden Ge-rechtigkeiten zu Theil werden zu lassen. Auch behielt sich der Herzog den Wiederkauf der Güter für700 Mark vor. Dass derselbe später auch wirklich stattgefunden, besagt eine Bemerkung auf der Rückseitedes betreffenden Documentes. Dieses Document ist aber nur der Revers, den Joachim seinem Lehnsherrngegeben. Die Verkaufsurkunde selbst ist dem Joachim verbrannt und liess sich der Herzog bewegen, unterdem 18. Januar 1511 ihm den Brief zu erneuern. 4 ) Derselbe stimmt indessen mit dem Inhalt des ge-dachten Reverses nicht völlig überein; die Einkünfte erscheinen jetzt erheblich höher: aus dem DorfeBrünzow werden sie jetzt auf 25 Mark 22 Schilling und 8 Hühner angegeben; aus Kräpelin auf 18 Mark8 Schilling, 14 Hühner und anderthalb Töpfe Flachs; sowie auch in dem erneuten Documente nicht mehrvon den Verpflichtungen Joachims zur Tilgung von Schulden und zur Befriedigung der weiblichen Erbendes Curd Dote die Rede ist; sondern es heisst geradezu und übereinstimmend mit der stipulirten Einlösungs-Summe, dass dem Joachim jene Einkünfte für 700 Mark verkauft worden seien. Auch auf der Rückseitedieses Documents steht eine Notiz über den wirklich erfolgten Wiederkauf jener Einnahmen und zwar be-stimmter, als die frühere Bemerkung, dahin lautend, dass derselbe im Jahre 1535 durch Herzog Philipp Imittelst einer Summe von 233 Gulden 16 Schillingen veranlasst worden sei.

In den Musterrollen des Adels zu Pommern-Wolgast von 1521 und 1523 erscheint Joachim als miteinem Pferde zum Rossdienste verpflichtet. 5 ) Im Jahre 1526 führte Joachim als erster Bürgermeisterder Stadt Usedom in Gemeinschaft mit seinen beiden Amtsgenossen, den Bürgermeistern Jürgen Vagetund Claus Hartick, und 7 Rathmännern die Verhandlungen mit dem Kloster Pudagla, zufolge deren der imJahre 1504 abgeschlossene und bereits 1524 abgelaufene Contract über Pachtung von Kloster-Aeckern Sei-tens des Rathes von Usedom unter veränderten, für den Rath vortheilliafteren, Bedingungen auf 5 Jahreerneuert wurde. 6 )

Zum letzten Male wird Joachim im Jahre 1534 in der Urkunde genannt, durch welche Herzog Phi-lipp I den damals lebenden Gliedern des Grellenberger und Stolper Hauses von Schwerin den Lehn- undGesammt-Handbrief bestätigt, welcher theils ihnen selbst, theils ihren Vätern von Herzog Bogislav X imJahre 1487 in Betreff der ehemals Metzkow'schen Güter verliehen worden war. 7 )

Abgesehen von den vorstehenden Notizen über Joachim von Schwerin finden wir denselben noch 8 ' alsBürgen in den Jahren 1486, 1505 und 1508, und ein Mal als Zeugen im Jahre 1495.

Joachims Sohn war nach vorgedachtem Bestätigungs - Briefe von 1534 Gerd (No. 22). Ausserdemhalten wir für einen zweiten Sohn desselben, um des gleichen Vornamens willen, den im Jahre 1530 alsPropst des Klosters Crummin fungirenden Joachim (No. 23), und für eine Tochter die ebendaselbst in dem-selben Jahre genannte Unterpriorin Catharina von Schwerin (No. 24).

18. Gerhard.

1487 1489.

(3. Sohn von No. 14.)

Sein Wohnsitz warKlüne. Wir lernen ihn nur aus den bereits bei seinen Brüdern Claus und Joachim(No. 16 und 17) besprochenen beiden Lehnbriefen von 1487 und 1489 kennen. 9 ) 1534 muss er bereits todtgewesen sein; auch kann er keine männlichen Erben hinterlassen haben, oder es müssten solche 1534 eben-falls schon gestorben gewesen sein, da weder er selbst noch ein Sohn desselben in der Urkunde erwähntwird, durch welche in dem gedachten Jahre für die Schwerine zu Grellenberg, Klüne und Stolpe derGesammt-Lehnbrief von 1487 bestätigt ward. 10 )

1) ü. B. IX. 386. 2) U. B. II. 391. 3) U. B. II. 405. 4) U. B. II. 430. 5) U. B. II. 442. 6) Zietlow, das Prä-

monstratenser-Kloster auf der Insel Usedom, S. 328 und 329. 7) U. B. II. 457. Vgl. auch Taf. IV. 1. 8) U. B. II. 384, 408, 422,

425. 9) U. B. II. 386, .391. 10) ü. B. II. 457.