— ^ 07
daß später, nach Aonrads Tode, der sich für den Rest seines Lebens inGnadental aufhielt/) die Schutzvogtei über dieses Aloster an Gott friedsSohn Araft von Hohenlohe überging. Jene Verhandlungen fandenim Mai ^2^5 statt, kurz ehe Gottfried zum Reichstag von Veronanach Italien zog; damals waren die Brüder lionrad, N?olfrad undAraft mit ihrem Gheim Araft von Lohr und mit Gottfried zuMergentheim versammelt.'^) Nun hatte zur selben Zeit, am ^3. Ulai,Uraft von Arautheim oder Borberg für den Fall, daß er ohne Leibes-erben stürbe, alle seine Dienstleute ritterlichen Standes und seine Herr-schaft Boxberg seinem Schwager Gottfried vermacht.^) Araft hattebis dahin von seiner ersten, damals wohl verstorbenen Gattin Ima-gina") keine Lrben; als seine spätere Gemahlin, Adelheid von Veldenz,ihm noch Söhne gebar, wurde dieser ganze Vertrag mit Gottfriedgegenstandslos.
In den wirren Zeiten des sogenannten Interregnums, daalle Rechtsverhältnisse in peinlicher Unsicherheit schwankten, galt esgroße Klugheit aufzuwenden, lim die erworbenen Besitzungen in Ord-nung zu erhalten und gegen fremde Ansprüche zu behaupten. Wirhaben auch mehrere Zeugnisse von dem Bestreben Gottfrieds in seinenletzten Lebensjahren, die rechtlichen Zustände der seiner Herrschaftunterstehenden Dörfer und Städte zu sichern, so aus dem Jahr ^252eine Auseinandersetzung mit dein Bischof Hermann von U)ürzburgüber die beiderseitigen Rechte in dem Dorfe Heidingsfeld am Riainnahe bei der Bifchofsstadt,") aus dem folgenden Jahr einen Vergleichmit den Herren Lngelhard und Aonrad von Weinsberg über dieVogtei und das Schultheißenamt der Stadt Öhringens) beide Doku-mente sind durch ihren Reichtum an rechtsgeschichtlichen Notizen hoch-interessant, die Öhringer Urkunde, die das von ^0 Rittern unter demVorsitz des Schenken Ivalther des jüngeren von Limpurg Vereinbarteenthält, auch dadurch, daß sie das älteste Weistum in deutscher Sprachedarstellt, ja eine der ältesten deutsch abgefaßten Urkunden überhaupt
') Urk.B. Nr. 2Y7.
Urk.B. Nr. 2^8; vgl. auch 2^8 und 2Hy.
->) Urk.B. Nr. 257.
U)irtembergisches Urkundenbuch III Nr. 785.
Urk.B. Nr. 2Hü. wahrscheinlich hatte Gottfried den Besitz im OorseI^cidingsseld erst selber erworben.
°) Urk.B. Nr. 2 so.