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Th. 1 (1716)
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226
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Des Adelichen Land-und Feld- Lebens»

Wort-Wechslungen und Mißverstände/daß man/wi-der seinen Willen/ vorder Obrigkeit klagen muß/ oderaber verklagt wird/ so einem Ehramd Fried - liebendenHaus-Vatter nachtheilig und unlöblich ist / dardurchtnan sich so wol bey der Stadt-Obrigkeit/ als auch beyderNachbarschasst verhasst macht/welches man vor al-len Dingen im BurgerlichenLeben verhüten soll.Son-derlich soll man sich gegen seinen Haus - Herm freund-liä) erweisen/ dem Gesinde anbefehlen/ schiedlich undfriedlich zu leben ; über Nacht nicht auszulauffen /Plaudereyen und Geschwatze zu meiden/ihres Beruffszu warten/ sich der Sauberkeit vor alles zu befleissen /nnd keine Lumpen-Handel/weder in-noch ausser desHauses anzuspinnen; nicht wemger muß man sich denStadt-Gebräuchen und alten Herkommen / soviel esohne Nachtheil und ?>^ju6itz seiner Ehren seyn kan /nicht widersetzen/hingegen aber auch seiner prseroxativkeinen Eingriffthun lassen/ indem meisientheil der Adelund die Burgerschafft heimlichen Grollen zusammenrragen / und offtbeederseits mit Hoffart/ Ubermuth /Zorn/ Untreu und Muchwillen darzu Anlaß geben; sokan doch ein vernünftiger Haus-Vatter mit Freund«iichkeit und biltichen Verhalten viel Gemüther an sichziehen/mancherley Feindseligkeiten dardurch verhüten/und an des tapffern Helden Heinrich des Vierdten /Frantzösischen Königs/ Sprichwort gedencken: Lour-

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bonctt ; freundliche Reden/ und höfliche Geberdensind eine hesstigeund liebreiche Bewegung/die Hertzenzu gewinnen. Ferner ist auch nothwendig / weil in denStädten mehmnlaß zu böserGesellschafftsich ereignet/und leichter einer den andern verführet/ soll ein Her: je-manden treuen und guten haben/der wie Hofmeister al-les im Hause/Zimmer/Gewölber/ Keller/Stallungen/Spalier/ Tafel-Geräthe/ Glasser und Geschir: sauberund nett halten lasse/ der über das Gesind die Obsichthabe/ ihnen vorgestellt seye/ sie zu ihrem Beruffantrei-be/ alles Böse abstelle/ damit das Haus zu rechter Zeitgesperret / mit Feuer undLiechtern kein Schad gesche-he/der erste auf/und der letzte zu Bette gehe/ das Flu-chen/ Spielen/ Sauffen/ Poldern/ und ungebührlicheZotten und Umreißen abstelle und straffe/ undsie durch

Gunst/ Gebühr und Gehorsam bezäume, die Raitungen von dem Einkauffer/ Koch/Kellner/und dergleichenaufnehme/ was untauglich/lasterhaffr/ verdachtig/ derHenfchafft andeute/und bald ausmustere / sonderlichaber/ daß er selbst dem Gesinde mit gutem Beyspiel inseinem Leben vorleuchte.

Theils Henfthafften halten auch einen Einkaufferund Kuchen-Meister/ der zu rechter Zeit wisse im Vor-rat!) zu schaffen/was aufdie Tafel gehöret; zu welcherZeit ein jedes Fleisch / ein jedes Wildpret / ein jedesFleisch gut oder böse/fett od' mager fey/was seine Herz-schafft gern oder ungern esse/ der muß wöchentlich odermonathlich seines Empfangs und Ausgaben halberRechnung thun.Jn Summa/wie in denLand-Wirch-schafften än dem viel gelegen / wie alles zu rechter Zeiteinzubringen/ also ist in der Stadt-Wirthschafft diegröste Kunst / alles recht und gebührlich auszugeben ;und kan ein kluge und vernünfftige Haus-Mutter diemeiste Beförderung darzu thun. Wann man von sei-nem Land - Gut etwas von Victualien:n die Stadtbringen lasset/muß der Hof - oder Haus-Meister sol-ches in seinen Empfang nehmen / und aufzeichnen denTag/das Gut/ und was eines oder das andere sey/undwie viel/ auch wann und wohin es ausgegeben; was inder Kuchen/im Keller/ im Stall verbraucht worden;auch soll er zu Anfang eines jeden Monats nachsehen /was an Kleidern/Zeuge/Kuchen-Speise / Gewürtz/Getranckund Kertzen mangeln möchte; das Holtz sollman zu rechter Zeit in Vorrath schassen/ daß man we-nigst ein halbes Jahr/oder (wann mans legen kan) Zaraufein gantzes damit auskommen könne/ lind solchesnicht grün/sondern fein diw und bequem aufden Herdund in den Ofen sey. Dieser soll auch alle ihme nacheinem Inventsrio eingeantwortete ^obiiien in seinerSorg und Verantwortung haben / und soll jährlichNachsicht gethan werden/ ob er alles sauber halte/undjedes verHanden / oder wann esmangeltund abgeht/wohin es kommen sey. Was etwan alt/ zerrissen oderzerbrochen/soll er anzeigen/daß mans wieder zu rechterZeit schassen möge/ so wol was zum Tisch / als was indas Haus und in den Statt schort/ darunter auch dieWagen zu verstehen sind.

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Vom Kasmer und Kellner.

Er Kastner oder Kasten-Schreiber ist/ der al-les/was den Korn-Kasten betrifft/ das so wolhinaus/ als herab kommt/ aufzeichnen und ver-rechnen muß; der muß entweder der Henschafft selbst/oder dem Pfleger sein Einnahm - und Ausgab - Regi-ster/wöchentlich oder monathlich/oder doch alleViertelJahr übezgeben/und sich deswegen bescheunigen lassen;angewissenOrten istderGebrauch/daß man demKast-.ner um alles/was aufdie Mühl geführt/oder verkaufft/oder sonst den Robbether - und Tagwerckern an stattder Arbeit gegeben / oder den Unterthanen geliehenwird/ in kleinen Zettlein/gewiesse Anschaffung und An-weisungen gibt / die muß er / wie sie aufeinander ge-folgt sind/also an einen Faden mit einer Nadel durch-ziehen/ und diese gibt man den Leuten / die solche demKastner erst nach der würcklichen ENipfahung des an-

geschafften Korns/ überliefern/welche er dann zu Über-gab seiner Rechnung/ als Vcrikcationcssutiplius, aut prsescHi msnu conlcriplii», mit samt seinerRechnung/übergeben soll.Er muß zur Erndte-Zeit auf-zeichnen/ wievielMändelallerhandGetraydesin denStadel/ und wie viel jedes desselben in dieKastenge-bracht werde.Wo Bier-Länder sind/hat er auch Maltzund Hopffen in seinerObsicht/und muß sie demBrauerzumässen lassen / item aufzeichnen/ wie viel Braue desJahrs geschehen/ daher er auch die inlpcüion drüberhat / und ihm der Brauer/so osst er will/ den Keller unddas Maltz-Haus öffnen muß; ohne seine GegenwartsollderBräuerniekeinBier giessen. Ermuß fer-neranetlichenOrtendieHof-Äkuhlen vilMren/ da-mit es mit Malter und Maut recht hergehe. DemPfister/oder denen/ so im Schloß backen/ dasBack-

' Mehl"!