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3. Th. (1715) Deme zum Beschluß, Ein bewährtes, meistens aus eigener Erfahrenheit, und unterschiedlich-practicirten Manuscriptis, wohleingericht- sehr nutzliches Koch-Buch beygefüget ist In welchem, gantz besondere zu diesem Zweck, sehr curiose Materien, deren man sich, mit grossem Nutzen, und seiner Vergnügung bedienen kan, enthalten ...
Entstehung
Seite
130
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Des Adelichen Land-und Feld-Lebenö

und arbeitet gern mir ihren Händen. Sie ist wie einKauffmmuis-Schiff / daß seine Nahrung von fernebringet. Sie stehet des Nachts auf/ und giebet Futterihrem Hause/ und Essen ihren Dirnen. Sie dencketnach einem Acker/ und kaufft ihn / undpfiantzet einenWeinberg/von den Früchten ihrer Hände. Sie gür-tet ihreLenden vest/ und stqi cket ihre Arme. Sie mer-cket/wie ihre Händel Frommen bringen; ihr Leuchterverlöschet des Nachts nicht. Sie strecket ihre Handnach dem Rocken / und ihre Finger fassen die Spindel.Sie machet ihr selbst Decken/ weisse Seiden und Pur-pur ist ihr Kleid. Sie machet einen Rock/und verkauf-tet ihn. Einen Gürtel gibt sie dem Kramer ; ^,eschauet/wie es in ihrem Hauß zu gehet / und isset ihrBrod nicht mit Faulheit. Um solcher Weiber Häuß-lichkeit-halber/ soll in Welschland ein alter Gebrauchseyn/der noch gehalten wird / daß/ wann dieBramdes Morgens von ihrem Bräutigam aufgestanden ih-re Gesreundin auf sie Achtung geben/ und ihr entgegentragen eimn Rocken/ Spindel/ Flachs/ Scheer/ Fin-gerhut / und dergleichen Hcmß Gerächtem / darbey siesoll erinnert seyn / daß sie eine fleissig-und sorgfältigeHaus-Mutter werden müsse.

Ferner/eine Hauß-Frau soll sparsam/gmau/ unddurchaus nicht verschwendrisch seyn; Sie soll nicht/als eine freche unnütze Henne/das jenige/so der Hanzusammen gescharret/verkratzen und umbringen ; Esist eines Weibes grosser Ruhm / wann sie die vonGOtt beschehrten/ erworbenen/ oder mit ihremHaus- i

Wirth ererbte Güter nicht umkommen noch verderben läst/ sondern zu Rath halt / und mehr Nicht aus-gebet/als die Nothdurfft erfordert. Soll demnachein haußlich-fleisslg-und sparsames Weib das Ihrigein guter Verwahrung und verschlossen halten / demGesMd nicht zu viel trauen/die ^chlüjsel allezeit anderSeiten tragen ; oder / da sie nicht zu Hause »fr / ein-sperren und verwahren / damit von dem>en Gesin-de nichts entwendet/ oder veruntreuet werden könne;Ist was dem Gesinde an Speiß / Tranck/ Liechrern/Seiften/Saltz/Schmaltz/Gewü^tz/und anders mehr/heraus zu geben / gehe der Mana/ oder das Weib/selbst mit / und lasse das Gesind nicht schaltenund walten/ dann Ge»egenhen macht Diebe / und derTrau-wohl/ist osst Schalckheit voll ; Will demnachder Frauen im Hauß gebühren/ für dem bösen Ge-sind das Ihrige wohl zu bewahren / und wo viel Zu-greissens ist/alles wohl zu verschliessen; Was Mn ih-nen muß unter die Hand geben/alles zählen und ab-wägen/ alle Ausgabe und Einnahme anschreiben/ nachder Unterweisung des Haus-Lehrers Syrachs/Cap.42.V.6.7. Sie soll auch daran seyn/daß das Gesindmir Essen und Trincken ordentlich/^und norhdürfftigversehen/ in Kranckheiten und andern Nothfällen ge-bührend versorget und in Acht genommen werde.Weil auch em Arbeiter seines Lohns werth / als solledem Gesinde / wann es seine Dienste gebührend ge-than/sein verdienter Lohn nicht vorenthalten/sondernehrlich und redlich zu rechter Zeit entrichtet werden.

?. II.

Von der Kinder Gebühr gegen ihre Eltern.

Ber das jenige/ was im andern Buch Cap .14.164. von den Kindern gemeldet worden/wie(»i^sie sich verhalten sollen/ will Christlichen Gotts-fürchtigen Kindern zu wissen gebühren/ und zuthunobliegen:

tLrstttch: daß sie sich sollen ziehen lassen / auch dievielgehabte Mühe/Sorg und Fleiß ihrer Eltern/ mitKindlich- danckbarem Hertzen aufnehmen und erken-nen.

Fürs ander / sollen Christliche Kinder/so lieb ihnenihr zeitlich und ewiges Wolergehen ist/ sich hüten/ daßsie nicht durch Stutz und Creutz / ihre Eltern zu Zornund Fluchen bewegen/dann sie möchten eine unglück-liche Stunde treffen / daß der Fluch zu ihrem unwie-derbringlichen Schaden / an ihnen bek lebet. Dann/ob zwar dleLirern unrecht thun/wann sie den Kindern/als ihrem Fleisch und Blut/ fluchen/ und Böses an denHals wünschen/ so thun doch d»e Kinder noch wenigerrecht / wann sie die Eltern vorsetzlich zu Zorn reihen/dessen sie dann össters mit allzuspater Nach-Reu/ Mas-sen viel Erempla bezeugen/ entgelten müssen. Sollensich demnach die Kinder hüten/ daß sie ihren Elternnicht Ursach zum Zorn geben; Da sie es aber ja / au "Schwachheit und Gebrechen / in etwas übersehen/ s5lensie ihren Zorn undStraffmit Gedult annehmensie ehren/und ihre graue Haar nicht verachten.

F'irs dltlte, sollen die Kinder sich danckbarMit

Worten und Wercken gegen ihre Eltern erzeigen/inBetrachtung/daß sie nicht wenig Müh und Arbeit/Sorg und Wachen / Unruh und Unkosten verwendet, haben/sie aus dem Kothund Staub zu erziehen; Und^ sonderlich/daß es GOtt geboten/sie zu ehren / will esauch annehmen/nichts anders / als geschehe es ihmselbst; ja will es reichlich/mit zeitlich und ewigem Wol-ergehen belohnen. Welches der weise ^Mutcics,ohneracht er ein Heyd/dannoch gewust/und aus demLiechr der Natur erkannt hat / wann er gesagt: daßman GOtt / den Eltern und Lehrmeistern / nimmer-mehr sattfamen Danck abstatten oder beweisen könne.

Fürs vleroee/ sollen die Kinder an demErempeldes frommen Abels lernen/ daß sie sich der Disciplinund Zucht ihrer Eltern und ?»--eccplvrn in KindlichenGehorsam williglich umerwerffen/ihren treuhertzigenund Väterlichen Vermahnungen gerne folgen/ und janichts eigensinnig / wie ber gottlose Cam gethan/ inAZind schlagen/ was ihnen etwann von GOtles Zornund Gericht/ oder von seiner Gnad und Barmher-tzigkeir/von »hren Eltern wolmeynend vor gepredigetwird.

Fürs fünffc-vsollen die Kinder ihre Eltern inbrün-, ig und hertzlich lieben ; Dann die Liebe gegen den Etrern/ der willig-und billige Gehorsam und Furcht imHErm bringet trefflichen Nutzen und Frommen/undheilet viele böse Wunden / dann was sonsten insge-

mein '