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Am SO. Sept. sandte der Schultheis das Protocoll überdie Vernehmung der Beschädigten Frau Gottharts zumBerichte mit dem Bemerken nach Düsseldorf, daß derSchmierpott nicht gefunden worden. Derselbe sei wahr-scheinlich verschmissen, da nachdem die Trein L(> Monatgesanglich gehalten, sich andere Leute in ihrem Häuschenbequemt hätten. Zugleich sandte er das Schöffenurtheil,welches also lautet:
Anno 1612 auf Sambstag den 15. Septbris zu Paff-radt ist wegen Scheur Treinen, der bezügtigten Heren,den sembtlichen unterstehenden Herren Scheffen gedachterHeren peinlich und all noch bestehentlich Bekenntnnß vor-gelesen, welche sie semptlich nach fleißiger Erwegung allergestendigter Bekenntnuß und sonst gehabter Inquisitiondahin erkläret:
„Daß es mit gedachter Scheur Treine wie mit derunlängst verurtheilter Polwirths gehalten, daß sie durchdas Fewer vom Leben zum Thodt gebracht werden soll."
Ita t!l>nelu8»iii (gez.) Scheuermann. Khers. Moitz-seldt. Krelingh^
Dies Urtheil wurde durch Landesherrlichen Erlaß vom3. December 16l2 dahin gemildert, daß die Scheur Treineerst strangulirt uud dann verbrannt werden solltM/,/
Am 10. Januar 1613, nachdem das arme Weib 13Monate in schauerlichsten Thurmverließ geschmachtet, wur-de das Urtheil am Steinenbrückchen unweit Lusthaide beij Bensberg vollzogen. Der Bericht des getreuen Schultheisschließt: „Dieweil und wegen der Atzungh uud Unkosten,> ich unter <1»la 4- Inijus unterthenig berichtet, daß Hin-gerichtete Scheur begütert, und also Atzungh und Kosten! auß deren Gütern entrichtet werden könnten, darauff bis«jato Ewer Fürstl. u. Kurfürstliche genedige Belehrunghnoch nit erfolget, als wolle in Unterthenigkeit mick dar-I nach gehorsamblich zu verhalten wissen gewertigh fein.