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zugleich Schnltbeis des Lehnhofs und GeschworengerichtSzu' Paffratb. Der Landesherr hatte früher blos das Ge-rechtsam, sich bei Jagdzügen auf dein Frohnhof mit be-schränkte!» Gefolge verpflegen zu lassen. Das Dorf zwi-schen seinen vier Thoren war Immunität, kein Verbrecherdurfte dort von landesherrlichen Gewaltboten aufgegriffenwerden. Die Kirche, die Gemeinde besaßen große 'Wald-stücken, die später an's Domkapitel und von' ihm an diebaierische Negürung übergingen. Das Viehhutsgerecht-scnu reichte bis au den sogenannten Weißen Mönchenjenseits Dünwald. Für die bedeutenden Holz- und Vieh-hutSgnechtsame, welche Paffrath noch zu Anfang diesesJahrh, besaß, ließ es sich durch Ertheilung von etwa 2UVMorgen Waldboden von der baierischen Regierung abfin-den. Dies einzige Gemeindegruudftück in der Bürger-meisterei, bisher unbebaut und'öde liegend, dürfte um soeher der Kultur bald wiedergegeben werden, als es sichtbeilweise zur Urbarmachung eignet. — Außer dem Frohn-Hofe bestand in der Gemeinde ein Haupchof zu Hebborn(Hadeburne), welcher dem Landesherrn zugehörte und eineignes Weistlmm hatte, das unten mitzutheilen. Einbedeutendes Rittergut war Katterbach (jetzt Kattemich, einWeiler von 6 Feuerstellen), wovon ein bekanntes Edelge-schlecht den Namen führte, das im I. 1802 mit Philippvon Katterbach zu Diependahl erlosch. Der NittersitzBlech, im 12. und 13. Jahrh. Blegge, Blepge oder Blechegeschrieben, war bis in letzte kurfürstliche Zeit landtags-fähig. Ein Ritter Sigwin" von Blech wird 1183, Sy-bodo 1260 und dessen Sohn Engelbert 1273 bis 1280in Urkunden genannt- Später vererbte der Nittersitz andie von Menzlingen, und Konrad von Menzlingen, ver-kaufte ihn am 9. Juni 1^63 an Pfalzgrafen Stephan beiRhein, der als kölnischer Domprobst denselben an das Dom-stift schenkte, das ihn im I. 1540 an Wilhelm von derReven in Erbpacht gab. Später kam das Gut an dievon Kessell zum Bodelberg. Ein anderer Nittersitz, derPetersberg, jetzt Burgfried genannt, welcher Konrad vonMenzlingen gleichzeitig mit Blech verkaufte, hatte die Nit-tergutseigenschast schon früher verloren.