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Geschichte und Beschreibung der Stadt und des Kreises Mülheim a. R. : zum Vortheil des Kölner Dombaues
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Zj.

Vic Sewahner des Äreiles Mülhnm im Verhält-msse des Staats- und Gemeinde-Verbandes.

5) Die bürgerliche Verwaltung und Vertretung.

S^ie frühere Verwaltung, wie sie bis zum Jahre 1808im hiesigen Kreise bestand, war ans dem Familienlebenhervorgegangen. Die Haushaltungen hatten sich zu Ge-nossenschäften, Nachbarschaften, Bauerschaften, Lehen- undLarenverbanden geselligt, alle unter eigener Wahl der Ver-treter und unter Bedingungen und Gesetzen, wie das Her-kommen sie gestaltet, einfach wie das Bedürfniß. Verän-derte Lebensverhältnisse und die gegliederte Ausbildungdes Staates machten eine neue Ordnung nothwendig. Diesegeht von dem Grundsatze der Staatsgesellschaft aus undsteigt herab zur Gemeinde, der untersten Abtheilung indem großen Verbände. In Vertretung und Verwaltungder Gemeinde herrscht jetzt, wie nothwendig, der Zweckder Staatsgesellschaft vor/und die wohlthätige Wirkungdieser neuen Einrichtung ist das Wegfallen der Ständeun-gleichheit, sowie das Bewußtsein, einem größer» Ganzenanzugehören, dem alle Kräfte gewidmet sind. Unter diesenVoraussetzungen nur kann allerdings ein rechter förder-licher Gemeinsinn geweckt werden. Jedoch nach unsrerVerfassung vom I. 1808 wurden bisher alle Verwal-tungsbeamte, nämlich der Landrath, der die Leitung desganzen Kreises fuhrt, der Bürgermeister, welcher die ein-zelne Sammtgemeinde verwaltet, und die Gemeindeschöffen,die dein Bürgermeister als berathendes und überwachendes