— 234 —
den Menschen unter das Vieh herabwürdigt, ihn roh undlasterhaft, für Andere ekelhaft und unerträglich, mit sichselber unzufrieden, mißmmhig und für edlere Freuden-genüsse unempfänglich macht. Durch den Branniweinge-nuß, der die Kraft des Leibes verzehrt und häuslichenFrieden und Wohlstand zerrüttet, sterben mehr Menschenals auf Schlachtfeldern. Irrenhäuser und Zuchthäuserhält er bevölkert, und führt zu Armuth und Verbrechen.Besonders den Bergbewohnern und den Arbeitern in den '7Steinbrüchen gilt der Branntwein für ausschließliche Labebei der Arbeit und Feiertagstrank. Selbst die Weiber ge-nießen ihn bei Volksfesten, und bei Kindern wird schonvorzeitig das spätere entsetzliche Bedürfniß vorbereitet.Möchten doch alle Menschenfreunde bemüht sein, demMißbrauche des gemeiuschädlichen Getränkes zu steuern.
Der Kasse, Anfangs nur das Getränk der Vornehmen,wie fast alle Moden von Frankreich her eingeführt, woihn die türkische Gesandtschaft zu Paris in Aufnahmebrachte, ist seit etwa 50 Jahren allgemein, und hat auch dasfür Arbeiter zweckmäßigere Frühstück eines Breies (Wärmt) 'verdrängt. Für ärmere Leute bildet er eine bedeutende ifrüher unbekannte Ausgabe, und läßt mit dem Zubehörvon Töpfen und Töpfchen, sowie mit der Bereitung derdabei üblichen Butterschnitten viele dem Arbeiter kostbareZeit vertändeln. Bei feiernden gestlligen Zusammenkünftenist er durch jene Art Unterhaltung zweckmäßig eingeführt.In der Regel wird auch auf dem Lande zweimal Kasse ge-nossen, zum Frühstück mit Butterbrod oder Kartoffelnund so des Nachmittags zum Jnbiß (Kleinohmet). Eingroßer Theil der Landbewohner hat dies Getränk so liebgewonnen, daß sie es auch zu Mittag und Abend genießen,immer mit Erdäpfeln. Weil der Kasse wie der Brannt-wein nur zu den Reizmitteln, nicht zu den eigentlichenNahrungsmitteln gehört, uud der Genuß der Kartoffeldie nahrungsreicheren Hülsenfrüchte und Mehlspeisen ver-drängt hat, so mag hierdurch die Vermehrung der Ab-zehrungskrankbeiten, besonders in der Berggegend erklär-lich werden. Der Kaffeverbrauch des Kreises beträgt jähr-