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Geschichte und Beschreibung der Stadt und des Kreises Mülheim a. R. : zum Vortheil des Kölner Dombaues
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sprung und Namen gab, dann zum vierten Theile andas Kloster Deuz geschenkt, ist dieser Walddistrikr jetzt wie-der ungetrennet unter der Königlichen Domaine. Die Größedcs eigentlichen Königforstes beträgt 7869 Morgen 48 R.K0 Fuß; die umliegenden Domamenbüsche haben einenFlächeninhalt von 5632 M. l58N., und mag die mit demKönigsforsie zusammenhangende Waldstrecke etwa 18 bis20,000 Morgen, beinahe I Geviertmeile betragen. Devhöchst mittelmäßige Boden läßt nur Mittel - Niederwaldaufkommen; stellenweise sind auch Kiefern angepflanzt.Doch die Holzungs - und Viehtriftgerechtfame der angrän-zcnden Dörfer erschweren die Kultur und sind Ursache derBlößen und Tristen. Der größte Theil dcs Forstes isteben. Auf dem höchsten Punkte, dem sogenannten Stein-berg, etwa 100 Fuß über der Rheinfläche in der Mittemies Eichenhaines, der schönsten Pflanzung im ganzenWalde liegt das Jägerhänschen, Sammelplatz, Schirmdachund Lustort für Jäger und Förster, manchem Waidmannvon freundlicher Erinnerung. Von, der Beaufsichtigung undKultur dieses Forstes wird später unter Waldwithschast dieRede sein.

Nordwä^s vom Königeforste umschließt der Brücker Ge-markenwalv einen Flächenranm von etwa 3000 Morgen.Der sebr verschiedenartige Boden ist größtenteils dochviel besser als der des Königsforstes, wie die riesenhaftenEichen bezeugn?, die mit ihren breiten Gipfeln die umlie-genden Wälder beherrschen. Der Wald ist ein noch un-gciheiltes Gemeineigenthum von l63'/g Antheilen, (Ge-walten) die unter 58 Erben vertheilt. Haus Her! mitÄ>, Jdeöfeld und Neufeld mit 26 und die K, Domainemit 31'/^ Gewalt sind die Haupterben. Von den NebrigenErben dat der Meistberechngte nur 3^ Gewalt. DasK. Forstamt führt die Verwaltung uud vertheilt die jähr-lichen Erträge, die nach Abzug der Kosten etwa 12 bis15 Nthlr. für die Gewalt betragen, unter die Erben.Statt der früheren Waldschössen wählen die Gemarkenbe-crbteii aus ihrer Mitte drei Abgeordnete, die mit der 5k.Forstverwaltung über die gemeiusame Angelegenheiten ver-