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frühesten Belgischen Fürstenhauses, daS ein halb Jahr-tausend hindurch die Anhänglichkeit des Volkes erwarb,zum Landesvatcr wiedererhalten haben. Wenige Landemögen sich dieses Glückes erfreuen. — Am nämlichenTage erließ König Friedrich Wilhelm III. von Preußendas Besitznahmepatent, worin unter Anderm die wahr-haft Königlichen Worte:
„Wir versichern die Einwohner der in Besitz genomme-nen Länder Unseres wirksamsten Schutzes ihrer Personen,ihres Eigenthums und ihres Glaubeiis, sowohl gegenäußern feindlichen Eingriff, als im Inneren durch eineschnelle und gerechte Justizpflege und durch regelmäßigeLandespolizei und Finanzbehörden- Wir werden sie gleichallen Unsern übrigen Unterthanen regieren, die Bildungeiner Repräsentation anordnen und Unsere Sorge aufdie Wohlfahrt des Landes und seiner Einwohner gerichtetsein lassen." —
Nie hat eine Landesregierung so theure Versprechen Idurch die That schöner gerechtfertigt- Ein kampfbereites jHeer, sowie die Errichtung der Landwehr sicherten uns >30jährigen Frieden von Außen, den die Vorsehung zurEntfaltung der rings gehegten Keime des Besseren nochlänger erhalten möge. Eine für alle Stände gleicheJustizpflcge, an deren Vervollkommnung namentlich injüngerer Zeit mit Berathung des Volks in regem Eisergebaut wird, sichert unsern Personen und dem Eigen-thum? Schutz, und das im I. 182t> erlassene Steuerge-setz, sowie die neue Katastrirung des Landes wurdendurch die richtigsten Grundsätze hervorgerufen: die zuden LandeSkosten erforderlichen Mittel auf mindest drückendeWeise mit verhältnißmäßiger Bethätigung Aller zu er-reichen. Durch A, K-K. vom I-1624 wurden die Land-stände, und 1827 die Kreisstände angeordnet, welche Ge-schenke Königlicher Huld und K. Vertrauens auch fortbineine immer volköthümlichere Ausbildung erhalten. Auchdas durch den Druck der Regierungen iu verkehrter Zeit-richtung Mm lächerlichen Spießbürgertum entstellte Ä