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Geschichte und Beschreibung der Stadt und des Kreises Mülheim a. R. : zum Vortheil des Kölner Dombaues
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Grundgedanken des volkstümlichen Strafrechts, die deutsch-heidnische Komposition, rechtliche Genugthuung, Sühneoder Versöhnung zwischen dem überwiefenen Verbrecherund dem Verletzten oder dessen Familie, mußte dem furcht-baren Abschreckungsgrundsatze »reichen, und hinfort sahman die eingefangenen Beschuldigten als rechtslose Feindeder Gesellschaft mit empörender Grausamkeit aus demKerker in die Maklerkammer und dann auf den Nicht-Platz schleppen, wo Rachsucht und südländische Tyranneidie schauderhaftesten Todesarten erfunden hatte. Die hie-sige Anwesenheit der Spanier, des damals tongebendenVolkes, feit Ferdinand dem Katholischen zur Tyrannei er-zogen, die von ihnen aus auch leider den erhabenen Mee-resfelfen der verschwisterten Nachbarhalbinsel umkrnstete,hatte bald nach der Einführung des Strafgesetzbuchs Karls V,,das für unsre Gerichtshöfe bis zur Einführung despeiia! Norm blieb, und während des 30jährigen Kriegeseinen traurigen Einfluß auf die Strafjustiz am Nieder-rhein. Von der Nachrichtertare des Kurfürsten KlcmensAugust vom 15. Januar 1757 mag man auf die Strafenfrüherer Jahrh, schließen. Es sind darin nämlich unterandern die Gebühren festgestellt für: „Jemanden mit vierPferden lebend auseinander zu reißen, Jemanden in vierTheile zu hacken, lebendig oder strängnlirt zu verbrennen,lebendig zu spießen, zu pfählen, zu köpfen, zu hängen, zurädern von unten und oben, mit glühenden Zangen zuzwickeu, die Zunge auszubrennen, irgend ein Glied abzuschneiden :e. und dann auch für alle Grade der Tortur,wobei sogar die Salbe für die zerquetschten und verrenktenGlieder nicht vergessen ist. Doch nicht blos die Strafen,sondern auch die Hauptverbrechen wurden vermehrt. Soz. B. wurde durch ein Edikt Herzog Wilhelms vom I.1554 über die Wiedertäufer, Saeramentirer, Gottesläste-rer, Winkelprediger, Drucker und Verbreiter inorthodorerSchriften ?e. die Todesstrafe verhängt, und später zu Endedes 17. Jahrh, sogar die Wilddieberei mit Tod oder Ver-stümmelung geahndet. Da hielt es wahrlich schwer füreinen ehrlichen kräftigen Mann, an Nad und Galgenvorbei zu kommen.