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Berüchtigte Raufbolde, Ruhestörer, Diebe und Wildschütze»,oder wer sonst in kräftigem Mannsalter der Gemeindelästig siel, oder sich die Unfrenndschaft eines Beamten zu-gezogen hatte, wurde von den Ortsvorstehern den Werbernüberwiesen, und dnrch mancherlei Verrath in deren Händegespielt. Karl Theodor erließ unterm 15. Juni 1756eine gnädigste landesväterliche Verordnung, daß alle Orts-vorsteher, Amtleute und Gerichtsboten die müßigen Bur-schen unter 6 Ggulden Strafe den Werbern namhaftmachen sollten, wobei ihnen ewige Verschwiegenheitzugesichert war. Auch ist in dieser Werbordnung die strengsteStrafe der Widersetzlichkeit gegen Werber verhängt. NurLeute von 5 Fuß 7 Zoll Länge unter Währigem.Alter,und von 5 Fuß 3 Zoll die über 39 Jahr alt, sollien gewor-ben werden. Jeder, der einen langen Kerl in der WerberHände spielt, soll eine Belohnung von 5 Gulden genießen.Die Werbhäuser für's Amt Porz waren zu Brück, Zündorfund Odenthal. Von dort und aus den oberbergischenGemeinden mußten die Angeworbenen Nachts nach Bens-berg und von dort in aller Stille weiter gebracht werdenu. s. w. Den Tag hindurch schlichen die Werber auf denStraßen oder bei Klostcrspenden, die Nächte hindurchumspürten sie Weiler uud Dörfer. Der damalige sogen.Schnutgang (nächtliche Liebesabentheuer) das Pfingstnächt-singen, Todtenwachen, Kartenspiel, Kirmesreigen, Schwing-abende und andere Volkslustbarkeiten, sowie die Wallfahrtenlieferten den Werbern reichen Fang. Die Tanzböden oderWirthshäuser wurden von den Werbsöldnern umstellt unddie passenden Leute niedergeworfen und gebunden fortge-schleppt, sowie in jüngerer Zeit an den Negervölkern ge-frevelt wird. Oft wurde auf diese Weise die Stützealterschwacher Eltern, der Bräutigam, Gatte oder Vaterweggerissen. In solchen Fällen sollte sich der Ortsvor-steher an den Amtmann und dieser an den Landesherrnum Freilassung verwenden ; doch dies geschah selten mitErfolge, und wohl niemals, wenn der Beamte einen Femooder Nebenbuhler entfernt wnßte. Bei dem Ergreifenaber, setzte es oft blutige Händel, denn die gefährdete»