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3. Th. (1715) Deme zum Beschluß, Ein bewährtes, meistens aus eigener Erfahrenheit, und unterschiedlich-practicirten Manuscriptis, wohleingericht- sehr nutzliches Koch-Buch beygefüget ist In welchem, gantz besondere zu diesem Zweck, sehr curiose Materien, deren man sich, mit grossem Nutzen, und seiner Vergnügung bedienen kan, enthalten ...
Entstehung
Seite
8
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Vom lViesewacbs.

5. i. Weilen man bey der Vieh-Zucht des Gras-ses "und Heues gar nicht entratben kan/als ist höchst-nöthig/daß auch die liegende Gründe und Wiesen/so Gras tragen / in Acht genommen und gewartetwerden / sonderlich / wo man mit wässern die Gele-genheit haben kan/da dann die darzu qemüchte Gra-ben allezeit offen gehalten / und das Wasser im Früh-ling oder Herbst nach Norbdurfft auf die Wiesengeschlagen / und bey nassen Wetter wieder abgeschla-gen werden mag. ,

§. 2. Die Maulwurffs-Hügel bey angehendemFrühling mit Fleiß eingezogen und eben gemacht

werden. ^^ ^ ,

§. z. Das Sch'lff-Gras und Haarstrang 5 wel-ches leittere sonst gur Schaas -und Ziegen-contett)wo es sich befindet oder, herfur stlchr / muß ausge-stochen und das gebüschigr ausgerottet werden.

§ 4 Wo es ?)!oos gibt/ wird abgenutzte Aschen(daraus Laugen gemacht worden)ausgestreuet/unddas Geniste / so nach Abramnung des Heues untenaus dem Boden / sonst Heu-^aamen genenner/sichbefindet/ darüber hergestreu'er. ^ .

§ 5 Wo man Huner-und Tauben-Mist hat/kanderselbe auf die Wiesen hin und her / wo es magereFlecken hat / zur Düngung ausgebreitet werden.§ 6. Wann die Wiesen Grummer tragen/ und

Des Adelichen Land-und Feld-Lebens

nach Pfingsten oder Johanms-Tag das Heu reiffworden / wird solches durch den Mader mir Sensenabgehauen/ und der Acker zu hauen vier Groschenbelohnet.

§.7. Wann es nun in Schwaden gehauen/wirddas Gras chobc.ld zerzettelr/getrocknet/und wann

es ersten Tages nicht gar dürre / zu kleinen Häuss-lein geschlaaen; andern Tages hernach ferner aus-gebreitet / beym Sonnenschein mit Rechen unter-schiedlichmal gewendet / und wann es recht dürre/und zur Einfuhr man noch nicht gelangen kan / wirdes wieder zu grossen Haussen/ als schobern/ gescklagen / fein wohl zusammen getretten / und nach Gelegenheit sein trocken in die Scheune geschafft.

§.8. Wann etwann wegen unbeständigen Wet-ttrs das Heu nicht allzu übrig trocken in dieScheunekommen / kan man etliches Stroh darüber legen /daß die Feuchtigkeit sich hinein ziehe / oder noch einoder zwey Wochen wieder fort oder umlegen.

§. 9. Das Gras in Gärten / Büseben / Rain undWiesen-Geheck / welches nickt wohl kan gehauenwerden / wird zur täglichen Graserey fürs Viey versvahrer/ und bat man wohl zuzusehen/daß dem Ge-sinde auf den Wiesen zu grasen nicht zugelassen werde.

6. lo. Um Egidi biß Michaelis wird das Grummetgehauen / und gleich dem Heu zu rechte geschafft/auch in die Scheuren nicht dumpficht / sondern feinlüffrig in die Höhe geleget/und endlich zur Fütterungsammt dem Heu / als oben gemeldet / verbraucht/und zwar das gröbste vors alte Vieh im Winter /aber das Grummer den saugenden Schaafen und jun-gem Vieh vorgeworffen.

§. 11. Grummet alleine dienet dem Vieh nicht/sondern etwas Heu oder klein Stroh darunter/ sonfwerden sie faul oder sterben.

H. 12. Im Herbst muß sich ein Schafer vor de-nen Wiesen sonderlich vorsehen / wo Eichel-Krautwächset/ oder die sonsten säulig sind Im Frühlingaber darauf weiden / schadet mcht so sehr.

c

li.

Was eines Verwalters Amt und Gebühr sey/ auZ was

er bey dem Ackerbau in Acht zu nehmen habe.

In Verwaltet muß insonderheit guten Ver-stand von dem Ackerbau haben / auch in derSchreib-und Rechen-Kunst wohl l>r-.Nicirrund erfahren seyn / ferner will ihm gebühren/daß ersich zeitlich / die Aecker/ sowol fruchtbar-als unfrucht-bare / oder wüste und ungebauete / wo sie hin undwieder liegen / wie viel ein jeder an Schuhen undRuthen halte / auch wie sie mir Nahmen heissen/wohl bekandt macbe; Auch soll er den Ackerbau inpraxi wohl verstehen lernen / wie nach dessen Güteund Gelegenheit/ zu rechter Zeit / und aus was fürArt / auck mit welcherlei) Saamen jedes Stück ambesten zu bestellen sey. Als zum Exempel: Obs kalt/hii;ig/ feucht / rruckcn oder rempei-irt sey ; wie sichsschicke zum Lein-Saamen/ zumWaitzen/ Dünckel/oder Korn ; was dienlich sey zum Baum-Garten /Kraut-Garten / und andern dergleichen «sacken/damit man einem jeden Orr seine Gebührgeben kön-ne. Wann nun jemand säen will / der muß zuvorwissen / ob der Acker kalt oder warm liege; ist er kalt/so muß er desto zeitlicher bestellet werden/damit die

Kräffre des Ausschiessens desto ehe in die Langeaufkommen mögen; Ist er ab^r warm gelegen / 'somuß er desto langsamer bestellet werden/ damit sol-che zeitliche Ausschosse bey rauhem Wind und har-ten Nacht-Frösten/nicht allzusehr weggewehet werden / oder Schaden nehmen möchten.

Es soll auch ein Verwalter den Feld-Leuten/Acker-Gesinde/Taglöhnern undFröhnern/ (inglei-chen wann es etwas zu bauen gibt/ denWerckleuten)stets bey ihrer Arbeit auf dem Dache / und wo esvonnöthen/öffers bey dem Pflügen und Ackern selbstgegenwärtig seyn/ damit der Tag nicht unnützlich ver-schleimt/sondern etwas verrichtet werde; besondersaher soll er in der Saat-und Erndt-Zeit nicht davonbleiben / und ehe der Saamen noch gesäet wird/daran seyn / daß solcher in seiner Gegenwart/durchden Hofmeister oder Hofmeisterin und Dreschern remgenug gefeget werden möge. Darneben soll er auchauf Murel und Weege gedencken/ wie die Layden/oder noch hinterstellige wüste Länderey/ immer unter der Hand / vollends in die Arbeit und Art ge

bracht