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7 (1915)
Seite
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IL Verzeichnisse der Bürgermeister, Oberstzunftmeister usw. 473

folgende Verzeichnis ohne Unterbrechung bis zum letztgenanntenJahre, worauf mit 1405 die nicht mehr unterbrochene Reiheder bereits veröffentlichten Ratsbesatzungen beginnt.

Auf die Bürgermeister lassen wir noch bis 1404 die Oberst-

5 Zunftmeister folgen, deren Amt als Vorsteher der versammeltenZunftmeister gleichfalls ins XIII. Jahrhundert zurückreicht. L>asie jedoch gleich den 15 Zunftmeistern erst seit 1382 als stan-dige Ratsglieder galten, so sind uns aus der vorhergehendenZeit die Träger dieses Amts nur für wenige Jahre des XIV. Jate-

io hunderts bezeugt, und auch für den Zeitraum von 1382-1404weist die Reihenfolge dieser zweiten Häupter der Stadtgemeindenoch einige Lücken auf. Umso vollständiger lasst sich hin-gegen die kurze Reihe der Ammeister herstellen, deren wich-tiges Amt erst 1385 errichtet, aber schon 1390 wieder aufge-hoben wurde. Für das zweite Ammeistertum sodann, von 1410bis 1416, sind die Ammeister schon in den Ratsbesatzungendieser jähre verzeichnet*). Da jedoch die Ratsbesatzungennur bis 1532 veröffentlicht sind, während unser Verzeichneder Bischöfe bis zum Ende dieses Jahrhunderts reicht, s.lassen

*o wir zum Schluss noch die übrigen Bürgermeister und OberstZunftmeister dieses Zeitraums folgen. Weil aber zu dieseZeit noch viel mehr als früher die regelmässige Wiederwahldes einmal Erwählten vorherrschte, und da beim loa einesBürgermeisters in der Regel der bisherige Oberstzunftmeister

* nachrückte, so beschränken wir uns M^jetaK«nur die geraden oder ungeraden Jahre der ^ImajBgenWiederwahl zum Oberstzunftmeister und »f^ ^ ^meister zu setzen. Wie sich sowohl aus den Ratsbe,Satzungenals aus den Grabschriften in Tonjolas Basilea Sepulte^ergibt

3o so blieben sie auch beinah durchweg bis an ihr Lebensendeim Amte. Es mag daher genügen, die seltenen Ausnahmenvon dieser Regel in den Anmerkungen zu erwahBen.

Als Hauptquelle zu den Verzeichnissen dex■ flfam £*diente vor allem das Basler Urkundenbuch und neben d esem

» fallen für die Bürgermeister des XIV. Jahrhunderte ^ser demKoten Buch und den beiden Leistungsbüchern l die» och » n fdruckten Urkunden der Stifte und Klöster-n. &g**J*£.Oberstzunftmeister und Ammeister hingegen diei in10. ^_halt Basels veröffentlichten Jahresrechnungen, a iken

"den noch verschiedene Urkundenwerke und auc * fcbeigezogen, die jedoch durchweg nur vereinzelte Ergänzungen

1) S. Schönberg S. 775 ff.