Einleitung. 317
gänzte 1 ), so ist diese Vorlage wohl erst nach seinem 1541 er-folgten Tod entstanden. Sie war also jedenfalls jünger alsSchnitts Wappentafel, und demnach dürfen wir in ihr wohleinfach eine Ueberarbeitung dieser letztern erblicken.5 An diese seither verlorne Ueberarbeitung fügte wohl erst
der Schreiber der noch vorhandenen Handschrift die bis 1555reichende Fortsetzung, und ebenso dürfen wir ihm wohl auchzwei durchaus irrige Bischöfe der altern Zeit zuschreiben,welche in keiner andern Handschrift sich finden. Zwischen den10 Bischöfen Burkhard und Kudolf von Homburg ist nämlich einBischof »Rudolf« und ein »Datus« eingeschaltet. Der erstere,unter welchem 1033 St. Leonhard sollte gegründet sein, istoffenbar nur ein Doppelgänger Rudolfs von Homburg und be-ruht lediglich auf der gefälschten Jahrzahl im Gründungsbericht15 jenes Klosters 2 ). Und gleichfalls auf dem erst 1107 erwähltenRudolf von Homburg beruht wohl »Datus ein bischoff zu Mentzund zu Basel anno 1107«. Nicht minder irrig ist auch die Be-merkung zur Urkunde von 1230 über die Abgrenzung zwischenSt. Peter und St. Leonhard: »Hievor hatt yederman mitt dem20 kylchgang ins munster gehört«. Andrerseits aber scheint derSchreiber dieser Handschrift seine Vorlage auch mit SchnittsWappentafel verglichen zu haben, obschon diese seit 1553 imRathaus verwahrt wurde'). Denn bei drei Bischöfen der alternZeit, nämlich bei Adalwin, Adalbero IL und Burkhard, fügt25 er an den Text seiner Vorlage einen mit »Ich find« beginnen-den Zusatz, dessen abweichende oder auch blos ergänzende•Angaben stets genau mit dem entsprechenden Texte der Wappen-tafel übereinstimmen.
Da die Chronik im Turnierbuch nur auf einer seither aller- Würdigung.
3( > dings verlornen Ueberarbeitung von Schnitts Wappentafel be-ruht, so hat sie neben letzterer umso weniger Bedeutung, alsihr Mehrinhalt uns grösstenteils schon in einer altern Hand-schrift erhalten ist, nämlich in der Compilation von 1550.Immerhin verleiht ihr schon die bis 1555 reichende Fortsetzung
35 einigen Wert, und ebenso bietet sie einzelne Ergänzungen so-w ohl zu Schnitts Hinweisen auf Urkunden als auch zu seinenAngaben über die Weihbischöfe. Auch Schnitts Wappentafelenthält verhältnismässig nur Weniges, was nicht schon in andern
1) S. B. Chron. VI 166.
2) S. 15. Urkb. I No. 21, und Trouillat II No. 2.
3) S. B. Chron. VI 95.