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und jeder »Lutherei« macht, so dass er weder Zwingli nochOekolampad unbefangen zu beurteilen vermag. Dessen unge-achtet erscheint seine Darstellung schon deshalb beachtenswert,weil sie verschiedene Tatsachen berichtet, über welche die derReformation günstigen Zeitgenossen schweigen. Er gehört da- sher in gewissem Sinn zu derselben Gruppe altgläubiger Chro-nisten wie der Kartäuser Georg und dessen ungenannter Ordens-bruder 1 ), und in der Tat bringt sein Werk zu den Schriftendieser beiden manch wertvolle Ergänzung.
Ausgabe. Der vorliegenden Ausgabe dieser Chronik liegt eine durch 1"
Archivschreiber Säuberlin mit bewährter Genauigkeit gefertigteAbschrift zugrunde. Von ihrem Inhalt lassen wir einzig dasLied vom Bauernkrieg samt den darauffolgenden zwei Reim-sprüchen aus, da dasselbe in der Zeitschrift Alemannia bereitsveröffentlicht ist 2 ). Im Text der Chronik aber sind einige 15Lücken zunächst dadurch entstanden, dass an den zwei vor-dersten Blättern der Handschrift die obere Ecke abgerissenist 3 ). Einige weitere Lücken hingegen, für fehlende Namen,sind offenhar absichtlich gelassen 4 ) und fanden sich mithinwohl schon in der Urschrift, gleichwie auch solche Stellen, wo 20statt eines Taufnamens nur ein N steht, oder statt weitererNamen ein ec. Ungleich störender als die wenigen Lücken dieserArt sind jedoch die ziemlich zahlreichen auf Missverstand be-ruhenden Entstellungen einzelner Wörter, wozu sich zuweilennoch den Satzbau verwirrende Verschiebungen und sinnlose 25Wiederholungen gesellen. Diese Mängel rühren wohl durch-weg erst vom Schreiber der vorliegenden Handschrift her.Doch mag, wie schon bemerkt, deren Ursache wenigstens teil-weise in den vermutlich altertümlichen und ihm daher unge-wohnten Schriftzügen seiner Vorlage liegen 5 ). Denn wenn er 30z. B. öfters werden schreibt, wo es jedenfalls wurden heissensollte, so ist zu berücksichtigen, dass in Handschriften vomAnfang des XVI. Jahrhunderts e und u nicht selten sich sehrähnlich sehen 0 ), so dass ein gedankenloser Abschreiber dieseBuchstaben leicht verwechseln konnte. Indem wir nun in 1 3i
1) S. B. Chron. I 359 ff. und 429 ff.
2) S. oben S. 242 und Alemannia Bd. 40, Heft 4, S. 51 ff.
3) S. unten S. 247, 249 u. 250.
4) S. unten z. B. S. 251.
5) S. oben S. 239.
6) S. z.B. im Staatsarchiv das 1524 angelegte sog. Schwarze Buch-