Druckschrift 
7 (1915)
Seite
168
Einzelbild herunterladen
 

168 Ursi.

Städte 1 ), und ferner die den Landfrieden und das Münzwesenbetreffende Reformationsordnung Friedrichs III. vom 14. August1442 2 ). Doch fehlt von der ersten Urkunde der Anfang, denohne Zweifel ein längst verlornes Blatt enthielt. Den Kernaber der ganzen Handschrift bilden Bl. 1055, welche als &Wasserzeichen teils P mit der Zange, teils das Kreuz auf demBerg aufweisen. Hier nun finden wir durchweg nur UrsisHand, mit einziger Ausnahme der letzten Seite, wo eine spä-tere Hand einige Notizen über Inschriften und über die Papst-glocke des Basler Münsters eintrug. io

Gleich diesen letztern Aufzeichnungen sind auch diejenigenvon Ursis Hand durchweg lateinisch, obschon reichlich ein Dritteilderselben lediglich in übersetzten Auszügen aus der deutschenWeltchronik Königshofens besteht. Hiezu aber diente ihm alsVorlage eine Handschrift der Redaktion B, welche als Fort- isSetzung die sog. Rötelerchronik enthielt 3 ), also vermutlich derjetzige Cod. Ell der Basler Oeffentlichen Bibliothek 4 ). Wei-tere Auszüge weltgeschichtlichen Inhalts beruhen auf Quellen,die mir nicht bekannt sind, deren es jedoch mindestenszwei waren. Die eine derselben, die von Erschaffung der Welt 20bis zum Ausgang des XII. Jahrhunderts scheint gereicht zuhaben 5 ), enthielt zahlreiche Verse, wovon die meisten auch beiGottfried von Viterbo sich finden 6 ). Das Pantheon dieses letz-tern aber kannte Ursi auch direkt, da auf Bl. 42 eine knappeAufzählung verschiedener Völkerschaften die Ueberschrift trägt: 25»Pantheon vel Gotfridus Viterbiensis quasi totum colligens«.Eine weitere Schrift weltgeschichtlichen Inhalts, welche Ursiauszog, die aber nur von Alexander bis auf Karl den Grossenscheint gereicht zu haben, datierte die Ereignisse nach denJahren der Gründung Roms, und erst vom Beginn desVI. Jahr- 30hunderts an nach der christlichen Zeitrechnung 7 ).

Neben diesen Auszügen aus verschiedenen Geschichtswerken,welche ohne irgendwelche übersichtliche Anordnung im Ganzenwohl zwei Dritteile des Buches füllen, bemerken wir noch ein-

1) S. Deutsche Reichstagsakten IX No. 429.

2) S. Müllers Reichstagstheater I Cap. 12, S. 163 ff.

3) Vgl. Bl. 1216, 20, 27*, 3140, 46, 4950 u. 55 mit Chronikend. deutschen Städte Bd. VIII u. IX, und mit B. Chron. V 120 ff.

4) Über diese Hs. s. B. Chron. V 113.

5) Auf Bl. 10 u. 2126.

6) Vgl. Bl. 22 mit G. v. Viterbo bei Pistorius, Scriptor. rer. Germ.II 93, 132, 134 u. 149.

7) S. Bl. 2831, 35, 43 u. 51.