Druckschrift 
7 (1915)
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^00 Blauensteins Bischöfe.

welchem ursprünglich der richtige König Konrad I. samt derJahrzahl 915 beigegehen war, erst nachträglich die durch Adal-bero II. unter Kaiser Heinrich IL vollzogene und z. J. 1019urkundlich bezeugte Münsterweihe zugeschrieben wurde 1 ). Mög-licherweise war es schon der erste Fortsetzer, also der Zeit-5genösse Bischof Lütolds L, welcher dem alten Verzeichnis dieseallerdings an unrichtiger Stelle angebrachte Ergänzung beifügte.Sein Irrtum erklärt sich jedoch schon daraus, dass Adalbero I.hinter Landelous, den Zeitgenossen Kaiser Ottos L, verschobenwar, weshalb für ihn das Jahr 915 als unhaltbar erscheinen iomusste.

Wie hier die Münsterweihe von 1019 auf Adalbero I., sowurde auf Bischof Rudolf I. die Inschrift eines schmucklosenSarkofags bezogen, der sich früher in der Krypta des Münstersbefand und im Historischen Museum noch jetzt zu sehen ist. 15Diese Inschrift, in Buchstaben des X. Jahrhunderts und ohneJahrzahl, lautet nur kurz: >Rudolfus episcopus a paganis oc-cisus XIII kal. augusti« (20. Juli). Mit Weglassung des Datumswurde nun dieses »a paganis occisus« dem einzigen BischofRudolf des alten Verzeichnisses beigefügt, nämlich dem unter soKarl dem Kahlen regierenden Vorgänger Irings. Schon dasübergangene Datum des 20. Juli zeigt jedoch deutlich, dass injener Inschrift nicht Rudolf I. kann gemeint sein, da dessenTodestag laut dem Jahrzeitbuch von Reichenau auf den 29. Julifiel 2 ). Zudem aber hält es schwer, sich einen Anlass zu denken, 2swo derselbe von Heiden wäre erschlagen worden. Denn auchzur Normannenschlacht am Geulenbach, die am 26. Juni 891geschah, stimmt der 20. Juli in keiner Weise. Wohl mit Rechthat deshalb schon E. A. Stückelberg die Vermutung geäussert,dass jener sonst nirgends bezeugte Bischof Rudolf bei der 917 30erfolgten Zerstörung Basels durch die damals noch heidnischenUngarn den Tod gefunden habe 3 ). Wenn nun allerdings diesermutmassliche Rudolf IL in keinem Verzeichnis zu finden ist,so erklärt sich dies zunächst schon aus seiner jedenfalls sehrkurzen Regierungszeit, da noch 915 sein Vorgänger Adalbero 1. 3 5regierte. Zudem ist hier an die durch nachlässige Abschriftbewirkte Verschiebung dieses letzteren zu erinnern, wobei wohlein Bischof auch ganz übergangen werden konnte. Dass aber

1) S. oben S. 97.

2) S. Mon. Germ. Nekrolog. I 278.

i) S. Anzeiger f. Schweizergesch. 1903, S. 171 ff., wo auch eine Nach-bildung der Inschrift, und vgl. B. Zeitschr. III 62.