4 Iselin.
allen dreien als Schreiber ein »Johannes dictus Werner deBerno *), clericus Lausanensis dyocesis, publicus auctoritate im-perial] et in curia Basiliensi notarius juratus« 1 ), und dieser Um-stand erklärt es, weshalb auch die beiden andern Prozesse indie vorliegende Sammlung gelangten. Doch war es keinenfalls 5dieser 1376 lebende Schreiber, der die verschiedenen Hefte derganzen Handschrift zusammenstellte. Denn schon die oben er-wähnten und einzig auf den Rändern von Bl. 55__58 vorhan-denen Aufzeichnungen von 1451 und 1452 lassen keinen Zweifeldarüber, dass erst nach letzterem Zeitpunkt die verschiedenen i*>Hefte zu einem Bande vereinigt wurden. Fragen wir nun nachdem ersten Besitzer dieses Bandes, so lässt dessen Inhalt amehesten einen Juristen vermuten, und zugleich weist das darinbefindliche Blatt mit den Iselinschen Aufzeichnungen auf einenSprössling dieses Geschlechts, welches in der Tat im Lauf der isZeiten mehrere hervorragende Rechtsgelehrte hervorbrachte.Der erste unter diesen war der 1520 geborene Johann Ulrich, wel-cher von 1547 bis zu seinem 1564 erfolgten Tod an der BaslerUniversität eine Professur für römisches Recht bekleidete 2 ).Wohl erst dieser war es somit, der die teils noch aus dem 20XIV., teils aus dem XV. Jahrhunderfc stammenden Hefte zumvorliegenden Bande vereinigte. Zudem aber hatte dieser Jo-hann Ulrich Iselin zum Oheim mütterlicherseits den BaslerDomherrn Ludwig Bär, der als ein letzter Vertreter der Scho-lastik bis zur Reformation von 1529 an der Universität als 25Professor gewirkt hatte3). Schon dieser mag daher einige jenerHefte besessen haben, aus welchem dieser Band besteht.Heinrich Vom ganzen Inhalt dieser Handschrift fallen für unsernUn i 3 eiin. ra Zweck ausser den Aufzeichnungen der beiden Iselin einzig nochdiejenigen eines Unbekannten aus den Jahren 1451 und 1452 30in Betracht. Wenden wir uns nun zunächst zu den ersterendie mit 1364 beginnen, so trug in Basel den Namen Iselinschon im XIII. Jahrhundert ein Achtbürgergeschlecht welchemnoch im XV. zwei Oberstzunftmeister entstammten 4 ). Doch mit
1) Als solcher erscheint Joh. r. Bern schon 1334- s B Urkb IVNo. 122.
2) S. Thommen, Gesch. der Universität Basel S. 161 ff., wo jedoch dasGeburtsjahr 1524 durch 1520 zu ersetzen ist. Ferner s. F. Weiss, HeinrichIselin und sein Geschlecht S. 37 ff.
3) Ueber ihn s. Aug. Burckhardt, in Basler Biographien I 74 ff., fernerW. Vischer, Gesch. d. Universität Basel S. 226, und Thommen a. a. O. S. 162.
4) S. B. Urkb. III No. 112, Schönberg, Finanzvcrhältnisse der StadtBasel S. 794, und B. Chron. VI 537, auch Merz, Burgen des Sisgaus IIStammtafel 4.