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Anderer Th. (1716) Wie die Bau-Gründe und fruchtbaren Felder auf das nützlichste und ersprießlichste anzurichten ...
Entstehung
Seite
115
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Siebendes Buch/ Ackerbau.

c»?. cm.

Vom Mahlen / auch Müller- Ordnung.

man in denen Mühlen dieWahlhat/sind, Vor allem ist aufdergleichen Flüssen und Wasser/Wasser-Müklen/und die von strengenstar-jdie Besichtigung'wol anzustellen/ damit/wegen Boß-

" - ^^ " - " - ^ ^ heitund Muthwillen/die Wehrren/Dämme und Auf-

/chwellungen der Wasser/auch andere mehr beschwer,liche Neurung / die Schäden / Verderben undNachtheil den angelegenen Grunden/oder andern aufgleichen Wasser liegenden Mühlen/nicht gestattet wer-denmöchten ; also soll kein Mühl - Hm den Mühl-undWehrpfahl ausziehen oder verrücken / ohne Beyseynund Zuthun dergeschwornen Müller und Nachtbarn/keinen neuen Fachbaum legen / oder über den Mühl--pfahl nicht mehr als einen Zoll zugeben; die Wehrensoller nicht höher halten/als der Mühlpfahl ausweiset/

cken Bächen getrieben werden / besser als dieWind-Mühlen. Die Mühlstein sollen hart/ fest/undnicht griesicht oder sandicht seyn. Theils netzen dasGetrayd ein wenig / ehe sie es in die Mühlen bringen;theils aber halten dafür/ je trockener es aufgeschüttetwird/ je mehr Mehl gebe es; ein Jeder folgt seinerMeynung. Diß ist/meines Erachtens/dabey zu be-dencken/daßemMehl/foman bald verbraucht/ bessersey/ein klein wenig eingesprützt; das Mehl aber/ so manM dieLänge/ zum Vorrath beHallen will/ wird dauer-haistiger/ und bleibt länger/ wann mans trocken auf-

schüttet; und währet noch besser/wann man kein neues essoll auch keine Erhöhung der Schutzbretter /bey ho

sondern abgelegenes altes Korn darzuordnet / weil esweniger miechzend wird/ als was frisch gedroschen/ in-dem die Feuchten eine Ursach des Verderbens ist / wel-chesdie Tröckene verhütet. Das Mehl zu verwahren/gehört ein hoher lüfftiger Ort/ da es erstlich / wannsvon der Mühle kommt/vierzehen Tage muß abkühlen/hernachmuß esosst umgerührt/und voneinemOrt zumandern gebracht-werden/ und sind viel der Meynung /daß es also um den fünfftm und sechsten Theil zunickt /wiewol das Brod davon nicht so wol geschmack zuwer-den pflegt / alswann eö erst von der Mühle kommendverbacken wird.

Weil aber droben in dem dritten Buch vom Mehl/und was deme anhängig/ genügsamer Bericht gesche-hen/als wollen wir den günstigen Leser dahin angewie-senhaben.

her Strass/gedultet werden; daher in der SachsischenMühl-Ordnung erlaubt ist/ daß jeder Müller zujeder,zeit/wann er einigenMangel spühret/seiner NachbarenMühlen/überundunterihn/zubesiö)tigen / und da ei-niger Mangel/ er/bey Eydeö-Pflichten/ eö denen Ge-schwornen anzuzeigen schuldig seyn soll; so wird aucheine gewisse Weiten der Wehren/ alsdreyssig Elenmehr oder weniger erlaubet/ wie denn auch die Schutz-bretter eine gewisse Höhe/ von anderthalb oder fünffViertels Elen/haben sollen/und soll keinerden andernzum Verdruß das Wasser aufhalten/ oder/durch Auf-schwellung / denen benachbarten Gründen Schadenthun / sondern bey grossen Güssen/ alle Schutzbretteraufziehen. So osst man auch die Stein behauet/ ist/der Müller schuldig/ denselben Anfangs mit Stein»Mehl / oder sonst / wie gebrauchig/ zu beschütten/ und

ti. Theil. ' ' -