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wohl beichafsen ifi: keinen rechten ^xxetltzum!5f?enfpuren/oderwostewasgenossen/tru-cken / oder sonsten dergleichen Empfindung in demNIagen/ oder in den l^pockunäriiz fühlen.
II. Oder wo aus solchen übel cillxc.nirttn schlei-migen Feuchtigkeiten jemand flüsslgerArt wäre/hätte viel Z^opff/chmeryen und Schwindel/und wäre zum Schlug geneigt: das Gehörwäre hart/und dieZwgenflujf'g/ der hat vondiesen Pillen gute Hülffzu gewarten.
III. Und wann aus so übel beschastenem corrum-xirten Wesen / die zu dem Athem holen geho^rige parthien angegriffen würden / so daß mandannenhero mit befcbwerlichenBangigkei-ten und LuryemAthem geangstiget würde/gleich wie denen so genanten l^poclionäriaci; offtwiederfahret/verschaffen diese Pillen so bald Linde-rung.
IV. Und ob auch jemand mit vielfältiger Ver-fkopfflmg des L.e»bes/und daher cic^enclircnden^erbs-Scbmeryen und Colic geplaget ware:Ja auchselbsten die L.eber/Mily / Gekroß/undN?utter, Versiopffung litten:kan durch diese Pil-len/solche vcrsiopffende schleimige OccailonaUUr-fach ohne sonderbare Beschwerde aus dem Wegge-räumet: und solcher gestalten allerhand Zufall beykNllykrancl'helten / ircm die Gelbsucht/dieZVasftrfucbt die verhaltene tNonät-Zeit/die lauffende Gicht/ dieRräy/ undeonorr-b-ra Skc. gehoben werden. Sie werden genommenum zu Kxiren Nachts bey schlaffen gehen/von 5. biß 7. oder 9. und so man etwas stärcker pur-gmn wolte / kan man sie am bequemsten nehmen»ach Mitternacht / oder gegen Morgen/so dav
man