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Anderer Theil (1703) ... Schwangerer Weiber, Kinderbetterin und kleiner Kinder Zufälle und Kranckheiten betreffend : Sambt beygefügter Beschreibung, von denen bißher unbekanten warhafften contentis und Kräfften, deren von uhralten Zeiten her weit-berühmten warmen Bädern zu Wißbaden und Embs. Beneben einer kurtzrn Specification deren Kräfften und Gebrauch, einiger meiner eigenhändig elabrirten Arzneyen ...
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22S Von harter Anwachsung

fes Bandes / sich von einer Selten zur andern /als durch einen Zaum leiten undbewegen lasse.

Dieses Band >nuß aber nicht 51» kuryseyn/ undblßfornenan die Zunge reichen/w>e bey einigen Kindern zu geschehen pfleget/ son-dern sie muß unten gegen vorn zu einen gutenTheil frey seyn / damit sie ihre freye Bewegunghabe / und das Kind die Wartzen anfassen undgleichsam mitderZungenumbschlingen/undjaugenkönne.

Wann alsonn Kind saugen kan/ isi es eine Anzei-gung daß dasBand gnuggelöset/und man nicht nö-thig habe dem Kind Scbmertzen zu macden/ daß esdannzumahlen nicht anfassen und trinckcn mag /wie es dergleichen unerfahrne Gelellcn gibt / diewannschon nichts mangelt/ dennochumbsGeldzuschaden rathen.

Man muß aber dieses Band / wann eszu langwäre/nicht wie der Ammen Gebrauch hält/mit den Nägeln serrets^en / damit nicht ein be-schwerlichesGeschwerdardurchentliehe^Sondern»nan soll es durch ein fcharffes Schergen/fo wercesseynmuß/ durchschneiden / aberwohl zusehen / daß man das rechte Zungen Bandnicht treffe / sonsten würde man öbel ärger ma-chen.

Weilen aber die kleine Kinder so enge Maulgerhaben/ daß man mit den Fingern nicht beykommen/und die Zunge anfassen kan / bedienet manstcheines dar?» /^mkkten stumocn Gäbelgens/damtt hebt man oem KlNd^as Zängelgen über sich/umb zusehen/ wie weit es nöthig seve / das zu weitvorgehende Band/entzweyzu schncidtti/ und manbcpkommen/möge.