!6o Von Verpflegung
geändert und gebesiert) und von jemand anders auß-gezogen/oder gesogen worden.
II.
Was vorLebene-Ocknung einerKind-Betterin nützlich und nöthig feye.
Atmanbillich dahin zu trachten/dafi man ihrln den drey oder vierersten Tagen / dasitissensehr sparsam darreiche / und flenneguten Fleisch-oder ^üner-frühen allemst>ei/e/oder etwan unter der Hand ein oder ander fri-sches erlaube.
Es seyen dannWeiberwelchederArbeit gewohntund gesunder starcker Natur sind / denen kan manwohl etwas mehr erlauben / biß die erste bo/etNilch sich zu bessern anfängt-/ da man ihnenallgemach nach ihrem Appetit etwas mehres gebenmag/aber alles gebackens/ Rüchen/ undPasteten-Rrusten/ oder Tarten verbieten.
DerT?an<L m»ß ein ge/ottenwasjer sein/Und kan auß folgenden Aachen bestehen.
?t. Z^alürT L.L Zj.
I-joräei cruäi munäi m.
8em. aniliA.
?atlul2r. min. Zij.
<Ionic.cirriZij.
Diespecies kocht man m dreyif?aaßN?as-fer/ bch die Gersten aufflprmge/ un^wannmanesvomFmer hebt / wirfft man die Dero-nen-Schalen»nd Ammer erst hinzu / und
Ws