zz2 Vonunnatürltchen
Sonsten ist dieses dieallgemerne Regul/welche von allen so wohl^e-itc» «ilso/'e^tt^.ö« jederzeit,ecsmm«»-i»7ttwlrd / daß man da-hin trachten solle/daß das Ämd in /eine na-rürilche^s/kt«', nemllch mit demAös>ftgen/Kur Geburt befördere werde.
Allein wann ein Kind / einmahl in eine solche un,natürliche xottrur gerathen/wie sie auch seyn möchtegehet es nicht nur sehr schwer her / ja ist auch meh»rentheils ohnmöglich/daß man es in eine natürlicheStellung wende» oder bringen möge/es sey danndaß manbey solcher Arbeit die Gebührendegany vonÄräfttenbringen wolte/ da her-nach wenig Hülffmehr von zu haben seynwürde; Nemlich sie würde nMdem so abgemat,tet seyn/daß weder siemit-armten/nochdie Naturmit gehörigem Trieb / beywarender gehörigen^xcraüon nöthige Beyhülff leisten könte.
Ja es würde auch das Kind eher in den Schlos-sen sterben/als paß es bey solcher Gewalt sich halten/und auß Mutter-Leib gebracht werden möge.
Dannenhero ralh^«?»,-«, daß man jederzeit/bey solchen unnatürlichen Stellungen der Kinder /ske suchen solle bey den Füssen hervor zu zie-hen / angesehen man solcher gestalten / dieGebührende einer lang währenden Arbeit:»berheben/undauchojftmahlen em solches KindlebendigzurWeltbringenkönne / da sonsten nichtmöglich/daß ein unnatürlich liruirrc! Kind/ durchden Trieb und Gewalt der Natur würde zur Weltkommen.
IV.