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Anderer Theil (1703) ... Schwangerer Weiber, Kinderbetterin und kleiner Kinder Zufälle und Kranckheiten betreffend : Sambt beygefügter Beschreibung, von denen bißher unbekanten warhafften contentis und Kräfften, deren von uhralten Zeiten her weit-berühmten warmen Bädern zu Wißbaden und Embs. Beneben einer kurtzrn Specification deren Kräfften und Gebrauch, einiger meiner eigenhändig elabrirten Arzneyen ...
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128 Vonvnnatnvlkchett

he geschehen öan/wann man das Kind gegen PerBrust zu/beym Leib fasset/ziehet/ undjo viel nöthigist / umbkehret und zwar anst die Scittn/wohin essich ohne dem am meisten lencket.

Wann dmn dieses glücklich gethan / und mannun dasKind blß an das obere theil dcrSchul-tern gebracht / muß man derGebal renden wa-cker zusprechen/daß sie so bald auß allenÄräff-ten helfjT arbeiten/damlt bey fernerem fort-ziehen/ der Ropffal/obald den Gchulcerttfolge/und nicht in den Schlossen stecken bleibe.

Einige sind der Meynung daß man diesem besor-genden Unfall zu begegnen / nur den einen Armun-rersich dem Leidenach leiten / den andern aber übersich außgestreckr solle bleiben lassen.

Allein wellen solchergestalt das über sich liegendeAermgen / dasKöpffgen vielmehr auff die andereSeilen drücken möchte/mid?csto leichter könte han-gen bleiben / ist bcjjer und sicherer das Äink»mit beyden Lüjstn/nach oben beschriebenerherauf zuziehen.

U?ofern aber das Rind einen so dic?enÄopffhatte/ daß es wider alle angewandt Mü-he/dennoch rn den Schlossen stehen bliebe/muß mandas Kind jemand halte» / und allgemach ziehen las-sen/die Hebamme aber muß mit ihren Fingern dasKöpffgen absonderlich aberznerstdasZxinn/von den Schloffen loß machen/und diejeAr-beit wo möglich geschwind und hurtig ver-richten / damit dasKind nicht in der Geburt er,skicke.

Kan man dem Kind einen Finger in den MundNingen/ so last sich alsdann dasKinn desto leichterdurch die Schlosse durch arbeiten.

ll.