128 Vonvnnatnvlkchett
he geschehen öan/wann man das Kind gegen PerBrust zu/beym Leib fasset/ziehet/ undjo viel nöthigist / umbkehret und zwar anst die Scittn/wohin essich ohne dem am meisten lencket.
Wann dmn dieses glücklich gethan / und mannun dasKind blß an das obere theil dcrSchul-tern gebracht / muß man derGebal renden wa-cker zusprechen/daß sie so bald auß allenÄräff-ten helfjT arbeiten/damlt bey fernerem fort-ziehen/ der Ropffal/obald den Gchulcerttfolge/und nicht in den Schlossen stecken bleibe.
Einige sind der Meynung daß man diesem besor-genden Unfall zu begegnen / nur den einen Armun-rersich dem Leidenach leiten / den andern aber übersich außgestreckr solle bleiben lassen.
Allein wellen solchergestalt das über sich liegendeAermgen / dasKöpffgen vielmehr auff die andereSeilen drücken möchte/mid?csto leichter könte han-gen bleiben / ist bcjjer und sicherer das Äink»mit beyden Lüjstn/nach oben beschriebenerherauf zuziehen.
U?ofern aber das Rind einen so dic?enÄopffhatte/ daß es wider alle angewandt Mü-he/dennoch rn den Schlossen stehen bliebe/muß mandas Kind jemand halte» / und allgemach ziehen las-sen/die Hebamme aber muß mit ihren Fingern dasKöpffgen absonderlich aberznerstdasZxinn/von den Schloffen loß machen/und diejeAr-beit wo möglich geschwind und hurtig ver-richten / damit dasKind nicht in der Geburt er,skicke.
Kan man dem Kind einen Finger in den MundNingen/ so last sich alsdann dasKinn desto leichterdurch die Schlosse durch arbeiten.
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