Geschäfts-Ordnung
der
Bibliothek des Düsseldorfer Geschichtsvereins
vom12. Februar 1901.
§ I.Die Bibliothek ist mit Ausnahme der im § 2 bezeichnetenTage an jedem Montag des Nachmittags von 4—5y 2 Uhr geöffnet.Sie befindet sich zur Zeit im ersten Stockwerk des Hauses Nr. 14in der Bilkerstrasse.
§ 2.
In der Oster-, Pfingst- und Weihnachtswoche, sowiewährend des ganzen Monats August bleibt die Bibliothek ge-schlossen. Fällt einer der Festtage »Neujahr, Dreikönige, Ge-burtstag Sr. Maj. des Kaisers, Mariä-Lichtmess, Mariä-Verkündi-gung, Peter und Paul, Allerheiligen und Mariä-Empfängniss«auf den Montag, so ist die Bibliothek an dem auf den Festtagunmittelbar folgenden Dienstag von 4—5 1 /, Uhr nachmittagsgeöffnet.
§ 3.
Die Benutzung der Bibliothek geschieht unentgeltlich. ZurBenutzung sind alle Vereinsmitglieder berechtigt und ausserdemdiejenigen Personen, welche der Vereinsvorsitzende hierzu er-mächtigt.
Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Entleiher und demVerein sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung als Ver-tragsnorm massgebend. Der Entleiher hat dies auf der Empfangs-beseheinigung (§ 0) durch seine Unterschrift anzuerkennen.