Vorerrinnerung.
Itnseres gnädigsten Landesherren keckster^ Befehl vom izten8eprcmder 1771, daßnemlich die Gülich unv Bergische Untertha-nen den Hopsen, besser dan bisbero gesche-hen, anpflanzen sollen ; Hat mir die Gesin-nung eingeflvser, hierzu eine leichte gründli-che und vollkommene Anleitung zu geben;Nach vielfältigem Nachforschen und Be-mühen, bat keiner es dem annoch lebendenHerrn Lku-iüizn Kcickarcis Bürge>meisterin Erfurth vor thuen können, und behaltetdie in seinem Land - und Garten - Schatz im6ten Theil pz?. I äc. se(j. befindliche Beschrei-bung allezeit den Vorzug, weil dieser Mannalles aus vieljäbnger eigener Erfahrung,aufrichtig und deutlich beschrieben, derowe-aen kab ich nichts mebr geiban, als diesesHjZerkgen neu aufzulegen, damit der Lcmd-nian solches in einem geringen Preis babcnkan, weilen es jedem se.ne (Gelegenheit nichtist, des Herrn (7>K^ilkizn^.^Ii.irci8land-uni>Garten-Schatz zu kauften, wiewohl diesesBuch nicht zu verbesseren ist. Hoffe diesesWerkgen wird eine gure Aufnahm erhal-ten. Oüikläorf den Zaren ^ulv 1772.
Der Verleger.