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sie auch mit einander zu Eschow haben, welchen Teil Martin, bis er nach Ausweisung2 Zettel, die sie darum gegen einander haben, seiner Schuld ganz gewährt ist, ein-nehmen soll. Dafür vergönnt ihm sein Schwager, seinen (Martins) Teil an ihremgemeinsamen Zehnten zu Haslach versetzen und verkaufen zu dürfen. Löst Dieboltseinem Schwager diesen Zehntteil wieder aus, so fällt auch das seinige zu Eschowund Wiler ihm wieder heirn").
Geben vff mitwoch vor st. Mathis tag 1465.
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Das Siegel des Ausstellers (wie Abb. No. 67).Perg. Or. Donauesckingen.
a) Diebolt verkaufte den obgenannten Haslacher Zehnten 1465 st. Mathis aubent [Febr. 23.] auf Wieder-kauf an Ludwig Eelblin, Bürger zu Haslach, um 44 fl. Rh. Perg. Or. mit dem Siegel des Ausstellers (wie Abb.No. 67) (das Martins von Bldmnegk fehlt), a. a. 0.
1) 1415 montag nach st. Anthony tag [Jan. 21.] verkauft Ludwig Kolb von Stauffenberg, Edel-knecht, dem edlen Knechte Wilhelm von Walstein, seinem Oheim, alle seine Zinse, Güten und Güter zuWeyler und Eschaw in den Dörfern und darum gelegen, wie die ihm von seinem Vater und seiner Muttersei. zu Erbe geworden sind, um 12 Tt ^ Straßburger. Das Orig. siegelte der Aussteller. Waldstein'schesKopialbuck (17. Jhdt.) S. 2. a. a. 0.
2) 1451 st. Angnesen tag [Jan. 21] giebt Thiebold von Rammstein, der mit seinem Bruder Michel
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von Rammstein zur Zeit, als ihre Schwester Annely nicht im Laude gewesen, all ihr väterliches und mütter-liches Erbe geteilt hat, nunmehr, da die Schwester wieder ins Land gekommen, sich mit Andres Müllernvon Schnellingen zu ehelichem Leben verändert und mit diesem ihrem Manne von ihm und seinem Bruderihren Teil an dem Erbe gefordert hat, seines Teils ihr und ihrem Manne des Fuchsen Gut zu Wiler, gegen-über des Pfaffen Haus gelegen, 2 Juch Acker auf Breitenakker an Holderjuch stossend, 1 Juck Acker inGrub, die wider Widack ziekt, und anderhalb Tagwan Matten, gen. die Obermatt, die an Tieffenmatt stösst,von seinem Erbe als rechteigen. Sollten seine Eltern noch Schulden kiuterlassen kaben, so kaben seineScbwester und ihr Mann nichts damit zu schaffen. Dieselben verzichten gegen Thiebold von Rammsteina,uf alle weitere Ansprache. Diesen „vbertrag" haben zwischen ihnen gethan Claus von Ettenhein, Kirch-kerr zu Haslach, Cünrat von Rüdlingen, Kirckkerr zu Steinack, und die Junker Hans Stoll von Stouften-berg, Schultheiss zu Haslach, Fridrich von Büchern und Hans Muser von Haslack. Perg. Or. (die Siegelder Tädingsleute Hans Stoll von Stouffemberg und Fridrick von Buckern, die für den Aussteller, seineSckwester und seinen Sckwager, welche keine Siegel haben, siegeln, fehlen), a. a. 0.
3) 1455 Mitvasten [März 16.] geben Michel von Ramstein und seine eheliche Wirtin Bryd ihremSckwestermann Andres von Bergegg alle Nutzungen ihres eigenen Giltgutes zu Wyler, gen. des ClaußmansGut, für 5 fl. Rh., mit denen sie ikren andern „berücken sckaden verkomen vnd verlöst kant", unter Vor-bekalt der Rücklösung auf kommenden st. Martins Tag. Sollte ihm etwas an den Nutzungen dieses Gutesdurch wen immer abgehen, so darf der Käufer auf ihr eigenes Gut, gen. Storekenmatt, greifen. Perg. Or.mit dem Siegel des Ausstellers, a. a. 0.
4) 1455 st. Johanns tag ze Stingetten [Juni 24.] verkaufen Wilhelm Landegg und Ennlin vonRamstein, seine eheliche Wirtin, um 61 fl. Rh. ihrem Vater Adamen von Wintertur 2 U $} StraßburgerWährung ewigen Zins und 12 „cappen geltz", und alle Rechte, die dazu dienen sollen, zu Eschow und alleGütgüter, „die darzu gehören, über 1 & jarlichs vnd ewigs geltz, so denen von Witticken vor darab gatf,nämlicb 3 Höfe in dem Bückern, welcke Stücke alle ikr Vetter Fridrick von Bückern und Susann R6derin,dessen ekelicke Wirtin, laut eines vom Gerickte zu Haßlack versi egelten Urteilbriefes iknen geordnet kaben,unter Vorbebalt des Wiederkaufs. Perg. Or. mit den besekädigten Siegeln des Verkäufers, des Heincz