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6 (1889) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1360 - 1469
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1436.

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das Recht, sie der Vogtei zu entsetzen. Das Or. siegelte die Stadt Vberlingen. Überlingen, Stadtarchiv,Protocollum wirdiger Sachen von 1470 S. 201.

4) 1448 st. Hilaryen tag [Jan. 13.] verheisst Pfaff Berchtold Brunner, Leutpriester zu Honberg,dem die Priorin und der Konvent der Klause zu Rugacker Kollis Gut an seine Kirche Honberg gegebenhaben, damit deren Pfarrer ihnen in ihrer Kapelle zu Rugacker wöchentlich 2 Messen und ebenso eineMesse an jedem dritten Sonntage lese, sie in ihrer Kapelle Beicht höre und mit Sakramenten und andererchristlicher Ordnung versehe, zu Nutz und Frommen seiner Kirche Honberg mit Willen ihres LehensherrnBurekart von Erlnbach, Ritters, diesen Bedingungen nachzukommen»). Perg. Or. mit den Siegeln desAusstellers (25 mm D, IV A 2, im Schilde 1. gewandter Ziehbrunnen; ,\ S> .'. berdjtolbt. bruner) und seinesLehensherrn stark beschädigt. Karlsruhe.

a) Die bischöfliche Bestätigung dieses Abkommens erfolgte 1448 Jan. 23. Perg. Or. transfigiert dervorigen Urkunde mit dem beschädigten Siegel des Bischofs, a. a. 0.

5) 1448 mentag nach st. Symon vnd st. Judas tag [Nov. 4.] giebt Burekart von Elrbach, Ritter,der beim Verkaufe seines Gutes und seiner Veste Vttendorf an die Stadt Vberlingen die Vogtei zu Rug-acker und die Kirche Honberg, sowie die Lehenschaft der letztern sich vorbehalten und der dann dieseVogtei den von Vberlingen zu handhaben gegen das gewöhnliche Vogtrecht eingeräumt hat, in Anbetracht,dass das Kloster Rugacker von seinen Vordem sei. und von ihm „vast vffbrächt vnd herkomen" ist»), derPriorin und dem Konvente zu Rugacker die Lehenschaft der Kirche zum Honberg. Dieselben sollen fortandiese Kirche und Pfründe einem erbern Leutpriester leihen und diesen einem Bischof zu Costentz oderseinem Vikar präsentieren, wobei sie weder Gaben, Geburt, Freundschaft noch andere Vorteile, sondernallein die Ehre Gottes und den Nutzen der Kirche und Pfründe vor Augen haben sollen. Werden sie oderder Priester zum Honberg nicht gebührend laut des Versprechens der von Vberlingen geschirmt, so sollensie dieselben der Vogtei entsetzen und diese nach ihrem Gefallen andern leihen. Das Or. siegelte der Aus-steller. Überlinger Stadtarchiv, Protocollum wirdiger sachen. S. 202—205.

a) Nach Staiger (Freiburger Diözesanarchiv XII, 304) hat ein Ritter von Ellerbach das Gut Rugackereinem Beghinenverein, welcher dabei die Kapelle erbaute und 1414 die Dominikanerregel annahm, geschenkt.

1436, Sept. 6.

212 t Graf Jonans voa Lupfen, des hl. Römischen Reiches Hofrichter, leiht auf Bitten Hansen von Fuelach

von Tießenhofen zwei von ihm zu Lehen gehende Güter zu Witzen, gen. des Fuelachs Güter, welche der-selbe an Haini Süsenhart von Schwinigen erkauft hat, dem letztern.Geben vff donnerstag nach st. Verena tag 1436.

Das Or. siegelte der Aussteller.

Lupf. Kopialbücher, I, 9 S. 3. Donaueschingen.

1) [1399?] empfängt Clauß Holtzgasser von Witzen von demselben Grafen 2 Gütlein daselbst, dieer selber baut, und die 7 Malter blossen Kern, 5 Malter Haber, 5 ß $, Hühner und Eier guten, a. a. 0.I, 2 S. 10^.

2) [1399?] empfängt von demselben Grafen Hannß Lingg von Schaufhausen 2 Gütlein zu Witzen,die Herman Busling sei. ihm, seiner ehelichen Wirtin Elizabeth und allen ihren Kindern, Knaben undTöchtern, aufgegeben hat, und die 3 Mut Roggen, 1 Mut Kernen, 3 Mut Haber, 2 Herbsthühner und1 Fastnachthuhn guten, a. a. 0. S. 12.

3) [14]45 mentag vor Johannis Baptiste [Juni 21.} empfängt Conradt Hellin von Grymeltzhoffen

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