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1360.
kirche Meßkilch, des Zehntens zu Eordorf, zu Modreshoue, im Rordorfer Hart und von allem, was im Ror-dorfer Banne „an die kilchen" gekört, zu Cristansrüti, Ingelswis, Hödorf, Maningen, Lütiskouen, Igelswis,Birktlingen, Wakerskouen, Geggingen und Snerkingen, des Zehntens auf Tolental, Banholtz, Burgstal, inHerrn Beringers Gerüt und kinder der Tannen zu Meßkilck und aller Grosszeknten, die zu gen. Kirche ge-hören, des Kleinzehntens zu Meßkilch, aller Widmen dieser Kircke, aller Zinse, welche die Kircke von Hof-stätten in Meßkilck bezieht, der Wiesen zu Sebönlock, der Heuzeknten zu Wakershouen, der Hauptfällewelche an diese Kirche gehören, und des Werkzekntens derselben daselbst vor Hartman von Landowe, Am-mann zu Meßkilch, dem alten Lfigeller, Vli dem VSgeller und dessen Bruder Lip, Haintzen Bühilli, Hain-rich Maiger, Cünrat Bisswurm, Walther Bisswurm, Haintzen Mark und Herman Müller. Perg. Or. mit denSiegeln des Ausstellers (wie oben No. 4, 1 a.), Hansen von Risekack, Ritters, Swartzen Egglins sei. Sohnes(wie Abb. No. 8), des Truchsessen Frik von Eordorf (wie Abb. No. 7), Albrechts von Wülflingen und Hansenvon Ehingen, Donaueschingen.
4) 1368 zinstag nach st. Walpurg tag (Mai 2.) giebt Eberhart Mayli Kirchherr zu Meßkilch dieseStücke ganz an Wernher von Zymmern und Otten den Truchsessen, Herrn Walthers sei. des Truchsessenvon Rordorf Sohn, zu Meßkilch. Zugleich gelobt er ihnen, die Kirche Meßkilch selbst zu besorgen und ohneihren Willen nicht von derselben zu kommen a ). Das Or. siegelten der Aussteller, „der camrer vnd dienotbruder gemainlich der technye ze Meßkilch b ), Herr Hans von Rischach, Walther von Ramsperg undAlbreht von Wülflingen. Zimm. Kopialbuch I, 50.
a) Auch Mayli's Nachfolger Hainricus Müller, den auf die gen. Kirche Johannes von Zyraern und JohannesTruehsess von Rordorf 1400, III. Kai. Maii [Apr. 29. ] praesentiert hatte, versichert 1400 mentag vor st. Johana tagze Sünwenden [Juni 31.], dieselbe persönlich bei Strafe ihres Verlustes zu versehen und mit Singen und Lesen zuthun, was der Kirche nützlich und ehrlich, Gott loblich und den Seelen tröstlich sei. Das Or. siegelten derselbeund Hans von Swaindorf von Rüti und Hainricus Ysenhut, Schulmeister zu Meßkirch, a. a. O. I, 41, 49. —
b) Die Geistlichkeit der Herrschaft Messkirch bildete eine Brüderschaft, deren Glieder Notbrüder, auchChorbrüder genannt wurden. Diese Brüderschaft führte ein eigenes Siegel, das um 1300 angefertigt wurde und dasdieselbe noch im 17. Jhdt. gebrauchte; es ist abgebildet unter No. 12.
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5) 1378 an dem achtenden tag Maygen bekunden Schultheiß und Rat zu Diessenhofen, dass vorihnen und vor offenem Gerichte Otte Truehsess von Rordorf zu Messkilch, Annen von Magenböch, Albrechtsvon Magenbüch Tochter, seiner ehelichen Wirtin, in die Hand ihres Trägers Johans Truchsessen vonDiessenhouen, gen. Blümliglantz, Ritters, das Haus und den Hof zu Messkirch, gen. „der Isenharter Hofeinerseits an den Kirchhof, anderseits an das Burgthor und auf den Bach stossend, als recht eigen aufge-geben habe. Das Or. siegelten die Stadt Diessenhouen und Ott der Truehsess a. a. 0. I, 306.
6) 1391 st. Agnesen tag (Jan. 21.) empfängt Claus Gepß von Mengen von Frau Briden von Zymmern,geb. von Gundelfingen, die Nidren Mülin zu Meßkirch an der Ringmauer zu seiner Hand und nicht längerum einen Jahreszins von 12 & h, 2 Malter Kernen Meßkircher Maß und 1 ß 3i n ze weglosy", 1 ViertelEier und 4 Herbsthühner. Das Mühlwerk ist neu ausser dem Mühlbette, das aber auch „gantz und gab ist.Gepß soll Mühle, Haus und Mühlwerk bauen, wenn sie dessen notdürftig sind, und sie in aller Güteund Ehre lassen, wie er sie übernommen hat. Er darf niemand auf die Mühle setzen, sondern diese fällt,wenn er nicht persönlich auf ihr sitzen will, seiner Herrschaft heim. Die Steine, die er in der Mühle über-nommen, sind auf 8 U h geschätzt; sollte er abziehen, so hat die Herrschaft freie Wahl, die Steine oderdafür von ihm 8Ähzu nehmen. Zum Mitgilten dafür, dass er all das halten will, giebt er seinen VetterCünz Gepsen und zum Bürgen Hans Boxblüt den jungen«). Das Or. siegelte die Stadt Meßkirch und Ottder Schuler von Menningen. a. a. 0. I, 159.
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a) Unter ähnlichen Bedingungen verliehen die Herrn von Zymmern auch die Mühle vor dem Angerthor1409, die Mittelmühle 1414 und die Mühle Trätenfurt 1420. a. a. 0. I, 160, 161.