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Die ältesten Verzeichnisse der Einkünfte des Münsterschen Domkapitels
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Güterverzeichnisses. J. H. Nünning hat in seinen Monum.Monast decur. I p. 104 und 164 je ein Stück Billerbeck undFriesland betreifend (a fol. I7 b und 23") nach Cod. a mitge-teilt, desgleichen Kindlinger, Gesch. v. Volmestein II. 481489nach dem Cod. d einige Stücke den Hof Jodevelde, das AmtHolthusen und dasSmalammet" betreffend. Grössere Par-tieen hat nach den Codd. b und c Niesert Münst. Urkunden-Sammlung VIII. 542 ff. veröffentlicht; wie hier gerade diebesonderen Abgaben, worauf doch ein Hauptgewicht ruht, viel-fach nicht aufgenommen sind, so ist auch der Text selbstteilweise inkorrekt und durch Lesefehler entstellt, auch nichtvon näheren Angaben über Besonderheiten der Schrift desOriginals begleitet, so dass jene Textedition, so dankenswertsie ihrer Zeit vorläufig sein mochte, abgesehen von ihrer in-haltlichen Unvollständigkeit heute nicht mehr ausreichen kann.

Im Folgenden soll nun der volle Text des ältesten Güter-verzeichnisses und zwar durchweg nach dem Cod. a gebotenwerden. Die Codd. b (nach NiesertsAuszügen"), c, d unde sind sorgfältig verglichen und die Varianten derselben an-gemerkt ; ] ) hie und da konnte denselben eine bessere Leseartentnommen werden.

Die Botschrift des Cod. a ist durch Sperrdruck bezeich-net ; für Zusätze in der Handschrift, die nicht von der ursprüng-lichen Hand stammen, ist, soweit selbe in den Text eingefügtsind, Cursivschrift gewählt. 2 ) Wo mit den Linien im Originalabgebrochen war, ist durchweg auch im Abdrucke gleichesgeschehen. Die Handschriften sind einfach durch a bis ebez. f bezeichnet.

Von späteren Aufzeichnungen, welche die Einkünfte desDomkapitels zu Münster betreffen, enthält das StaatsarchivMünster neben verschiedenen Begistern der Einnahmen der Dom-kellnerei von 14391566 (Mscr. VII. 808) und den Heberegisternder Domkellnerei von 18041812 (Mscr. VII. 811817):

1) Die Anmerkung der Varianten aus Cod. b setzt voraus, dass derNiesertsche Text an der betreifenden Stelle keinen Lesefehler enthält;"wo ein solcher augenscheinlich vorlag, ist die Variante nicht vermerkt.2) Die späteren Zusätze in a stehen in b, c, d und e im Texte, sofernnicht das Gegenteil unten angemerkt ist.