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Die ältesten Verzeichnisse der Einkünfte des Münsterschen Domkapitels
Entstehung
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Kotger gehörte zum Domkapitel, war Archidiakon vonLünen und bezog die Einkünfte des album officium maius,welche vor ihm Machorius von Eede bezogen hatte 1 ). AlsNutzniesser jener Einkünfte suchte er kaufmännisch , zumalin einer Zeit, wo die Münstersche Münze leichter geprägtwurde und um mehr als ein Drittel ihres Wertes sich verrin-gert hatte 2 ), einen möglichst hohen Ertrag aus seinen Offizial-gütern zu erzielen. Dies bekunden die besonderen Angabenüber seine Verwaltung und den Besitzstand des alten albumofficium zu seiner Zeit, welche p. 50 seines Buches alsselbständige Erweiterung des sonst im wesentlichen mit a undb übereinstimmenden Güterverzeichnis-Textes eingefügt sind 3 ).Er verweiset dort auch auf unten folgende urkundliche Be-lege 4 ); diese finden sich aber nicht in dem Buche. Den ein-gefügten Abschnitt stellt er geradezu dem verus liber ecclesiaeals der rücksichtlich des Besitzstandes massgebenden Quellegegenüber; an derselben Stelle erwähnt er auch ältere, damalsnoch vorhandene Güterverzeichnisse (in antiquis p. 51), ins-besondere 2 sehr alte Heberegister 5 ). Daraus erhellet, dassKotgers Buch seiner Zeit einen privaten Charakter trug undeher für ihn selbst und seine Nachfolger im Archidiakonatevon Lünen, als zum offiziellen Gebrauche des gesamten Dom-kapitels bestimmt sein mochte. Ja es scheint Kotger selbst,wenn auch der redactor des Buches und Autor des eingefügten

1) S. p. 52 der Hdschr. (unten a. 0.); vgl. Nies. a. 0. S. 320,sowie S. 114 und 120, wonach (später) der Dompropst über einen Teilvon Altlünen wegen des officium album Archidiakon war. 1335 warder Domherr Macharius von Lynnebeke Archidiakon der Kirche in Lünen(s. Nies. a. 0. S. 146 ff.); der Vorgänger Eotgers findet sich, wie esscheint, neben jenem 1313, da Kindlinger (Urk. S. III. Nr. 203 ; vgl. Nies.

a. 0. S. 312 ff.) in einer Urkunde jenes Jahres als Unterschriften......

de Linnebeke und Machorius de...... nebst Siegel dieser beiden Dom-herren angibt. Wenn es unter den Memorien des grossen Kalandsder Domherren zu Münster heisst: pro magistro Rotgero Oldendorpio,qui dedit 4 marcas (Nies. a. 0. S. 300), so sehe ich in dem Genanntennicht, wie Niesert (a. 0.) thut, den Autor des liber Eotgeri. 2) Nies.a. 0. S. 478 ff. Vgl. Nies. a. 0. S. 350. 3) S. unten Anm. zu afol. 22 i. 4) So p. 54 u. 55 der Hdschr. (s. unten a. 0.). - 5) p. 52: . .in duabus antiquissimis registris inveni scriptum.

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