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1 (1792)
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Der Mißbrauch des Tobacks ist von je her somächtig gewesen, daß die schärfsten Verbote der Re,gierungen nichts dagegen ausrichten konnten. Olea-Nus führt ein solches fruchtloses Verbot des rußlfchenCzars vom Jahre 1542 gegen den Toback an. ?')Köntg Jacob der erste in England gab ein eignesWerk gegen den Toback heraus, wodurch er doch sehrwenig ausrichtete, indem man diese Wanze für ganzunentbehrlich zur Gesundheit well. ^) In Norwe,gen wurde im Jahre 1616 der Rauchtoback zuerst be-kannt. Man verkaufte davon die Elle für drey MarkDänisch. ?4) DallN behauptet,' ^) daß der Tobackunter,dem gemeinen Mann in Schweden vor der Re-gierung der Mmigm Christine nicht sehr bekannt ge-wesen sey. Damals sey ein Fahrzeug auf der hollan-dischen Küste gestrandet, nnd die Banern haben dieTodacksrollen für Stricke angesehen, womit man dasVieh binden könne. Dem sey nun wie ihm wolle, sosagt doch die königliche Regierung selbst in demPrls

vilcaw für die südländische Compagnie des To-backshandels vom Jahre 1641, daß der Toback

von dem gemeinen Manne in Ueberfiuß gemißbrauchtwerde. Ungeachtet unserer vielen inlandischen Tobacks-pflanzungen bewies doch der Graf Löwenhjelm ineinem Memorial von 1746, daß sechs Tonnen Goldesfür Toback jährlich aus dem Reiche gehen. ? ^)

Altes

72) Oriental. Reise S. 126.

7Z) 6/«/7«s cxotic P. ZIO. /^/c/^i I'. II. p. 165.

0 ll p 4ZZ.

75) l'gl am 8vei!^c I sstt ä'mne p. 12.

76) I^e^/v/S äe commerc.lanßina.uit.?.II.x.29.

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