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hausig im Gebrauche ist, wurde im Anfange blos alsein Ar;n."ymitte! angesehen, und deswegen auch inApotheken unter dem Nahmen ucjua virue verwahrt.In Schweden war unter diesen Nahmen der Brannt-wein schon gegen das Ende der Negierung Gustav desersten offtcinell. Indeß glaube ich doch nicht, daß ervor den Jahren 1579 und 15^8 sehr gebräuchlich ge-wesen sey. Als damals hier zu Lande die Pest herrsch-te, bereitete und verordnete König Johann der dritteselbst zwei Compofitionen von Branntwein, nehmlicheine uc^ua vit36 contra oppoiN'lm, die als Arz-neimittel, und ciue uczua vilue gegen Gifte und ver-fchlcdne andre Krankheiten, die als Präservativ gegendie Pest und mehrere andere gefährliche Uebel wütensollte.' 5) Dalin führt zwar das Verbot KöuigsGustav des ersten gegen starke Getränke vom I. 1551an, welches im Tcgel ^) aufbewahrt ist, uud sagt,daß darunter besonders der Branntwein als das ver-heerendste Glst begriffen sey. ^) Indessen sehe ichdoch diese Vermuthung als ungegründet an, da derVerfasser an einem andern Orte ^') davon abgewi<chen ist, und die Einführung des Branntweins inSchweden erst unter Erich dem l^ien ansetzt. Manhat auch nur ein einziges Zeugniß aus der Zeit diesesKöuigs, worm der Branntwein genannt wird, uelnn-
lich dle wahre und rechtmäßige Ursache, warum
dls
39) Ke»-Fl'«/ tal om ZtocKKolm lor2QO Tretc.p. 120.
40) I< 6utt. Kittor. O. ll. p. 285.
41) 8veg K. Mltor. 0. lll. Ii. I. p. 427.
42) l'ai om 8veri»e i litt ämne ocli om 8veriAe »jin u^uälinz 0. 12.