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[Hauptbd.] (1910)
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Exkurs XXIII. Hofämter in Bayern.

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Bei Neustift stellt Kluckhohn den Marschall Bruno der Nr. 346des Urkundenbuclies (Fontes rer. Austr. 34) mit Recht zu Brixen. Es bleibtder Kämmerer Petrus in Nr. 327 von 1279. Einmal wird auch Petrusnicht ausdrücklich als nach Neustift gehörig bezeichnet, dann aber unddas ist entscheidend, wenn man im Register S. 686 ff. die Namen undAemter der mit dem Kloster zusammenhängenden Laien durchgeht, sosieht man, dass keine Spur von Ritterwesen sich an das Kloster ge-heftet hatte.

Es ist also in keinem Falle der Hofbeamte von der Quelle eindeutigals das erwiesen, was Kluckhohn annahm. Es rächt sich dabei, dasser nicht zuerst die Verbreitung der Ministerialität untersuchte und dannerst den Hofämtern nachging. Soweit ich das noch jetzt, lange Zeitnach meiner Durchsicht der Quellen, in Erinnerung habe, ist in demreichen, mitunter überreichen Materiale, das für alle Anstalten vorliegt von Mondsee sehe ich ab, nicht eine Spur einer irgend entwickeltenMinisterialität vorhanden.

Meine Ergebnisse bleiben zu Recht bestehen: die Reformklöster ver-meiden die Dienstmannschaft und nicht minder alle Orden, die ihnen folgen.

Schulte, Adel u. deutsche Kirche im Mittelalter

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