Exkurs XI. St. Galler Mönche seit 1200.
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Schwieriger steht es um die Hurningen, doch ist gleichzeitig(1240) ein Sigeboldus deHorningin Mönch in der Reichenau; ich habeschon früher darauf [hingewiesen, dass dieser seltene Name in einerzwischen 1145—1180 anzusetzenden Notitia erscheint: „Siboldus liberhomo de Hurningin" (Herrlingen, OA. Blaubeuren) 1 ). Ernestus deLa-pide endlich gibt uns eine Nuss zu knacken. Bei dem häufigen Vor-kommen des Namens Stein wird man auf den Vornamen mitachtenmüssen, einen Ernestus de Steine vermag ich allerdings nur mehr wie einJahrhundert früher nachzuweisen. Die Stein scheinen ein kleines, armesFreiherrngeschlecht gewesen zu sein 2 ). Der 1268 und 1269 erscheinendePropst für Burgund R. von Grünenberg gehört dem Lande an, in demer die Geschäfte seines Klosters leitete 3 ).
Conrad von Humlikon findet sich von 1228—1244, die freiedleGeburt lässt sich ohne Mühe bis 1265 erweisen 4 ). Zwei Brüder Bl. undG. bleiben unerklärbar.
Mehrere wichtige Mitglieder des Konventes erscheinen gar nichtin den Urkunden, sondern nur bei den Chronisten; es sind „der rotePropst" Heinrich von Aichem (Illereichen, bayr. BG. Illertissen) undsein glücklicher Gegner in der Wahl von 1240: der Werkdechant Walthervon Trauchburg, der nach 4 Jahren seinen Stab niederlegte, um inKonstanz Predigermönch zu werden. Auch bei dem stolzesten allerAebte von St. Gallen, dem im Ruhme des Rittertums erstrahlendenPortner Berthold von Palkenstein, der von 1244—1272 den Krumm-stab in Händen hatte, kennen wir das Vorleben nur aus Chroniken 5 ).Der Dechant Ernst (1263—1270) ist unbestimmbar. Aus dem Jahre 1269stammt unser ältestes vollständiges Verzeichnis eines Konventes, und
J ) Vgl. Schulte, Freiherrl. Klöster in Baden.^S. 112.
2 ) Im Rotulus Sanpetrinus steht eine Urkunde von 1109 mitfolgenden Zeugen: Hugo de Tanegge, Walto de Pforron, Marcwartde Nidingen, Ernest de Steine, Harpertus de Wilheim, Immo de Jnsse(Freib. Diözesanarchiv 13, S. 138). Die Tannegge erweisen sich ebendaS. 150 durch ihre Stellung als Freiherren, die von Pfohren ebenso Fürst.ÜB. 5, Nr. 82, die Wilheim durch Rot. Sanpetrinus S. 140, wo ebendieser Harpertus de Wilheim unter den nobiles viri.
3 ) St. Galler ÜB. 3, Nr. 980 ohne Geschlechtsnamen, mit ihm ZürcherÜB. 4, S. 82. Genannt nach der Burg gleichen Namens in der PfarreiMelchnau Kanton Bern.
4 ) Zum Geschlechte Zürcher ÜB. z. B. 4, S. 11. H. nobilis de Hüme-linkon. Zur Person ÜB. 3, Nr. 865. 888. 890. u. 3, Anh. Nr. 19.
5 ) Zu allen dreien vgl. Kuchimeister und die Anmerkungen Meyerv. Knonaus Nr. 27. 28. u. 45.
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