Exkurs I. Kritik der Theorie Hecks.
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Umgekehrt folgt der Entlassung aus fremder Herrschaft die Standes-erhebung durch den neuen Herrn im Fall 4.
Der Rechtsinhalt von Fall 11 und 1-5 ist nicht klar, beide abermöchte ich der Gruppe 2 b ß zusprechen.
Heck ist der Meinung: „Die Ministerialität ist einfach die normaleFolge der Freilassung (die von uns nun genügend geprüft ist). Zu dem-selben Schlüsse (dass bäuerliches Leben und Ministerialenrecht durchausvereinbar waren) nötigen die Massenverleihungen, die ganzen Gemeindenzuteil wurden" 1 ). Er beruft sich dafür auf zwei mindensche Urkunden.1258 werden freie Leute in Bordere in das Recht der Ministerialen derMindener Kirche aufgenommen, 1263 geschieht dasselbe mit den Freienin Stemwede 2 ). So späte Zeugnisse können für den Charakter derbischöflich mindenschen Ministerialität nichts beweisen, es kommt hinzu,dass wir bei beiden Urkunden die Motive des Bischofs kennen. DasBistum Minden ist verschuldet und die Leute von Bordere zahlen 90 Mark„ad solutionem debitorum ecclesie", die von Stemwede gar 550 Mark.Die Urkunden beweisen für die Wünsche der freien Bauern, denen dasBecht der Ministerialität — der Gerichtstand kommt zuerst in Frage —besser erscheint als ihr altes Becht, aber für das "Wesen der Ministerialitätist der Charakter dieser Einkäufer nicht beweisend.
Also ältere Zeugnisse! Als ältestes Zeugnis für bäuerliche Dienst-mannen führt Heck die Urkunde über die Schenkung der HerrschaftSunrike an; sie umfasst 308 Hufen, auf eine solche Zahl wäre ein Dutzendvon Ministerialen nicht zu viel und mehr setzt die Urkunde sicherlichnicht voraus 3 ). Bei der Gehrdener Urkunde ist die Ziffer zu bestimmen,es sind vier Familien, die der Herren von Hohenbüchen für das KlosterSteterenburg redet auch nicht von einer grossen Anzahl 4 ),
Man wird erst bessere Beispiele abwarten müssen, um bäuerlicheMinisterialen ohne jeden Anflug von Rittertum als typische, überall ver-breitete Erscheinungen anzunehmen. Die Rittertheorie ist noch nicht,wie Heck meint 5 ), an dem frühzeitigen Auftreten und der weiten Ver-breitung der bäuerlichen Ministerialen gescheitert.
Wenn ich alles zusammenfasse, so halte ich die Heck sehe Theorievom Ursprünge der Ministerialität für falsch; er behauptet sie nur fürSachsen — ein Land, das mehr geeignet ist, als Ausnahme zu gelten,
') Sachsenspiegel und Stände der Freien S. 721.
2 ) Westf. ÜB. 6, Nr. 698 u. 783.
3 ) Additat. I z. Westf. ÜB. (1877) Nr. 9. Ist diese Urkunde von1036 überhaupt echt?
*) Ebenda Nr. 93 und ÜB. von Hildesheim 2, Nr. 911 (1252).5 ) Ursprung S. 155.