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[Hauptbd.] (1910)
Entstehung
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I.

Hecks Theorie vom Ursprünge der Ministerialität.

Für unsere Annahme einer festen soliden Grenze zwischen denFreien und Unfreien wäre die Hypothese gefährlich, die Heck neuer-dings zunächst für das sächsische Rechtsgebiet aufgestellt hat'). Wirkönnen die Kritik auf den uns am nächsten berührenden Teil um so ehereinschränken, da die ganze Theorie bereits mehrfach ernstlich zurück-gewiesen ist 2 ) und ich nicht daran glaube, dass sie lange standhalten wird.

Heck geht aus von der friesischen Rechtsgeschichte. Die für dieseneigenartigen Stamm gewonnene ständische Einteilung überträgt er aufdie altsächsische. Nach ihm sollen die nobiles die Gemeinfreien, die Fri-linge (liberi) aber Minderfreie und die Lassen und Schalke, die zusammendie niederste Stufe umschliessen, die Unfreien sein. Er degradiert alsogegenüber der herrschenden Ansicht die nobiles wie die liberi. Gegendiese Auffassung haben sich sofort, und ich glaube mit sehr gutem Er-folge, Brunner, Schröder, v. Wretschko und v. Amira gewendet 3 ).Uns interessiert in dieser Theorie die Grenzgruppe zwischen Frei undUnfrei: die der Frilinge, liberi in tutela, Mundlinge; diese Gruppe ist diehöchste in der Stufe der Hörigkeit. Heck lässt die Menschen, welchediese Hochstufe der Hörigkeit anfüllen, soweit sie nicht durch Geburtdem Stande angehören, aus zwei anderen Gruppen stammen. Von obenher kommen dieErgebungsleute", die Jamundlinge, die sich in denSchutz (mundium) der Herren gestellt haben, aus ihnen geht in derHauptsache der Stand der Cerocensualen hervor. Die anderen Elementesind durch Freilassung von Schalken oder Latenavancierte Familien".

"Wo ist dieser grössere Teil der liberti, wo sind die Mundlinge ge-blieben? Diese Frage ist für Heck die entscheidende.

Freie im Schutze" liber, ingenuus, friling will Heck als kor-rekte Bezeichnungen für seine Mundlinge angesehen haben sind frei.

') Der Ursprung der sächsischen Dienstmannschaft in Vierteljahrs-schrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 5 (1907), S. 116172, undvorher schon inDer Sachsenspiegel und die Stände der Freien".Halle a. S. 1905. S. 709733.

2 ) So von Wittich in Altfreiheit und Dienstbarkeit. s. o.

3 ) Die Literatur bei Schröder, Lehrb.d. deutsch. Rechtsgesch. 5. Aufl.Schulte, Adel u. deutsche Kirche im Mittelalter. 20