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148 -Ä.- Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
kein Gegenstück in Hirsauern, und doch spielte sich die Hand-lung in diesem Kloster ab 1 ).
Ob der hl. Wilhelm in Hirsau grundsätzlich und tatsäch-lich mit dem freiständischen Charakter gebrochen hat, lässt sichnicht nachweisen 2 ). An dem Mutterkloster, das sehr schnellvon seiner Höhe herabsank, können wir die Stellung derHirsauer allein nicht sicher erkennen. Wir müssen, uns anKlöster wenden, die länger an der Disziplin festhielten alsdas Mutterkloster, aus dem manche Mönche flohen, um in dieeben begründeten Cisterzienserklöster und ihre strengere Zuchteinzutreten 3 ). Wir dürfen auch aus den Eeformklöstern 4 )
*) Wirtemb. ÜB. 2, S. 104.
2 ) Der Zudrang von Vornehmen zum Kloster war, wie sich aus demCodex ergibt, ein sehr bedeutender. Es ist darauf nicht näher einzugehen.Wohl finde ich in jener Handschrift keinen Namen eines Unfreien ge-nannt, der eintritt; denn bei dem Speierer Bürger Bebo ist es zweifel-haft, ob er frei war (S. 34). Nach dem Codex Hirsaugiensis und an-deren Quellen waren die. Aebte des 12. Jahrhunderts wahrscheinlichausnahmslos freigeboren, zum Teil aus schwäbischen Grafenhäusern, auchbegegnet uns 1258 der sonst nur in sehr vornehmen Klöstern üblicheTitel: „domini claustrales" für die Mönche (Wirtemb. ÜB. 5, S. 278).Wenigstens einen Unfreien kann ich nachweisen, wenn auch vielleichtnicht in Hirsau selbst. Unter Abt Volmar wurde ein Hirsauer famulusMönch, vielleicht in Reichenbach, vielleicht in Hirsau. ReichenbacherTraditionsbuch: Waltherus, famulus sancti Aurelii, veniens ad conver-sionem, cum licentia domni Folmari abbatis dedit sancto Gregorio pre-dium suum in eadem villa. Volmar war Abt in Hirsau (?) von 1120bis 1156. Die wenigen Mönchsnamen des 13. Jahrhunderts gehen intiefe Kreise hinab, führen aber, soviel ich sehe, nicht in die freiherrlicheSchicht empor. 1233: Wernherus de Utingen, Cunradus Knozo, Albertusde Gemeringen (6, S. 488); 1258 als dominus claustralis: Were. dictus deBerenhusen (5, S. 278); 1275: Albertus de Heimeshein dictus Bezzerer(7, S. 354); 1280: Cunradus de-Steten, Bertholdus de Horwe, CunradusGallus, Cunradus de Calwe sacerdotes (8, S. 207); 1281: Fridericus deMöringen, Conradus Bohemus, Bertholdus de Horwe, Conradus de Hohen-hain (8, S. 289). Ich glaube, man darf um 1280 das Kloster nicht ein-mal als exklusiv adlig bezeichnen.
8 ) Vgl. Wirtemb. ÜB. 4, S. 348 zwischen 1130 und 1143.
4 ) Hirsauer u. a. Reformklöster in Württemberg und der nächsten