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[Hauptbd.] (1910)
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A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.

wissen J ). Auch in diesem Stifte findet sich früh für die Kloster-frauen die Bezeichnung: domna 2 ) und eine ausgebildete Dienst-mannschaft 3 ).

Das Kloster wiederholt wird seit den Tagen deshl. Wolfgang in den Urkunden die Regel betont 4 ) verbliebim Eigentume des Reiches 5 ). König Friedrich II. vertauschtenun mit dem Stifte Regensburg Ober- und Niedermünster fürdie Stadt Nördlingen und das Dorf Oehringen 6 ). Aber dieAebtissin von Niedermünster erschien persönlich auf dem Hof-tage in Würzburg, wo der Spruch gefällt wurde, dass keinFürstentum vom Reiche abgelöst werden dürfe ohne die Zu-stimmung der Fürsten und der Dienstmannen des Fürsten-tums 7 ).

Der bischöflichen Gewalt waren die beiden Stifter vor-läufig entgangen, doch hat die bischöfliche Kurie sie nichtvergessen. Die Konflikte beginnen unter dem Bischöfe Sieg-fried aus dem (ministerialischen) Hause der Rheingrafen, dernach einer Doppelwahl durch die Kapitelsvertreter an derKurie erhoben wurde. Siegfried gehörte der Kanzlei an und

') Ich lasse auch die nicht sicher beglaubigten Aebtissinnennamen:"Wilwirg und Richza von Leuchtenberg, dieZirngibl, Abhandlung überdie Eeihe und Regierungsfolge der gefürsteten Aebtissinnen in Ober,münster, Eegensb. 1787, bringt, beiseite.

2 ) Tradit. 141 (1253). 1224:dominabus nostris". Copialb. Nr. 5(Münch. Reichsarch.) fol. 66.

3 ) Tradit. 103. Geschlechter: Gebenkofen, Geiselhering, Pusenkofen,Isenhofen, Salat u. s. w. An der Spitze der Verwaltung stand wie inNiedermünster ein Propst.

4 ) DHU 455:virginibus sub regula monachica", dannregulas. Benedicts in Urkunde der B. Otto v. Freising 1142. Ried 1, S. 206.

5 ) Vgl. z. B. Stumpf 2768. Ried 1, S. 163.

6 ) Die Bestätigung der Erwählten kostete den Klöstern offenbarsehr viel Geld:gravibus expensis, quas electe predictorum monasterio-rum fecerunt hactenus post imperium pro iure ipsarum suscipiendo."M. B. 30, 1, S. 36. Unter den Zeugen auch Heinrich v. Neiffen.

7 ) Ried 1, S. 314. M. G. Constit. imper. 2, p. 70 f.

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