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Achtes Kapitel.
Der Versuch, durch die vornehmen Regensburger
Klöster mit ihrem alten Quellenmateriale in das
Frühmittelalter vorzudringen, hat keinen
zweifelsfreien Erfolg.
Schwaben, der Niederrhein und Westfalen, die Sitze unsererbisherigen Studien, haben für die Zeit von 900—1200 diedurch den allgemeinen Gang der Verwendung von Urkun-den hervorgerufene Armut an urkundlichen Zeugnissen mit-erlebt. Da der Urkundenbeweis völlig hinter dem Zeugenbeweisezurückgetreten war, hatten die Urkunden ihren gerichtlichenWert eingebüsst; wozu sollte man denn sie da noch sich aus-stellen lassen ? In Bayern aber legten die Klöster damals ihreTraditionsbücher an, die, wenn sie gut erhalten sind, sich vieleher statistisch verwenden lassen als das am besten erhalteneKlosterarchiv. Da mit 1200 unsere auf die Geschlechternamengestützten Untersuchungen ins Stocken gerieten, haben wir diebesten Hoffnungen, mit der reichen Ueberlieferung bayerischerTraditionsbücher den Anschluss an die karolingischen Zeitenzu erreichen.
Wenn aber irgend ein Kloster aus dem Bereiche desbayerischen Stammes die Vermutung erweckt, einst ein frei-herrliches gewesen zu sein, so ist das bei dem DreigestirnRegensburgs der Fall: In St. Emmeram haben Kaiser Arnulf,seine Gemahlin, wie der Neubegründer des bayerischen Her-zogtums, der 937 verstorbene Arnulf, der viele Klöster ver-