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[Hauptbd.] (1910)
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A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.

prüften Materiales zu erweisen, dass allerdings bis 1150 dievorstaufischen Standesschranken völlig den höheren Adel vonder Ministerialität getrennt haben, dass aber von da an derhervorragende Besitz als Grundlage eines neuen Hochadelszu gelten habe, der auch eine grosse Zahl von Reichsdienst-mannen, ja von einfachen Ministerialen in sich aufgenommenhabe.

Die Untersuchung des Freiherrn v. Dungern 1 ) setzt alsoeine neue Standesbildung in die frühstaufische Zeit, von da anseien die Geburtsunterschiede zurückgetreten und das Kon-nubium habe die altdynastischen Familien mit denen verbunden,welche, aus niederem Stande, aus der Unfreiheit hervorgegangen,in den Besitz von Herrschaften gelangt seien. Dieses vermagich nicht anzuerkennen 2 ). v. Dungern setzt den Einschnitt vielzu früh, er beginnt die Periode mit den ersten Anzeichen vonMissheiraten, und zwar auch von Missheiraten von Töchtern,eine solche Periodisierung nach den ersten Anfängen ist unterallen Umständen falsch; hier aber ist sie schon deshalb unmög-lich, weil Missheiraten immer vorkommen; um ein berühmtesBeispiel anzuführen, heiratete Friedrich Rotbarts erste Ge-mahlin, nachdem ihre Ehe gelöst war, den weifischen Dienst-mann Dietho von Ravensburg-Aichstegen. Sie gewann ausdieser Ehe Kinder, während sie der ersten Ehe versagt ge-blieben waren, aber von den Kindern kam niemand empor 3 ).Die Grenze kann nur dort gezogen werden, wo solche Miss-heiraten aufhören, als solche gefühlt zu werden, und demgemässauch das Bestreben fortfällt, die Folgen durch Rechtshand-lungen zu beseitigen. Es muss sich also entgegen demv. Dungernschen Fundamente die Darstellung auf die Fällevon Missheiraten der Söhne aufbauen. Das wird sofort er-

1 ) Dungern, Otto Freiherr v., Der Herrenstand im Mittelalter.Bd. I. Papiermühle 1908.

2 ) Vgl. meine Anzeige in der Zeitsehr. d. Savignystiftung f. Rechts-geschichte, Germ. Abteil. 30, S. 348354.

3 ) Simons fei d, Jahrbücher unter Kaiser Friedrich I. 1, S. 169.