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[Hauptbd.] (1910)
Entstehung
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Reichenau, Waldkirch, Säckingen.

seit etwa 1516 auch bürgerliche Personen aufnahm, dem Bis-tume inkorporiert, 1541 bestätigte der Kaiser diesen Schritt,den die Reichenauer sich noch lange bemühten umzustossen.Vergebens.

Bei Waldkirch war das Material, das mir zur Verfügungstand, äusserst spärlich, und ohne das Beispiel der Reichenauwürde ich nicht gewagt haben, von einem freiherrlichenKloster oder Stifte zu reden; hatte ich doch nur die Namenvon sechs Aebtissinnen und ebensovielen Nonnen. Inzwischensind einige weitere Namen von Konventsdamen hinzugekommen;es sind deren sechs, auch sie gehörten dem freiherrlichen odergräflichen Stande an x ). Bald nach 1428 starb die letzteAebtissin, wie das Dekret des Baseler Konzils sagt, in bittererArmut, und das Kloster stand nun völlig leer.

Besser lagen die Dinge bei Säckingen. Bis 1500 kennenwir nicht weniger als 59 bezw. 60 deutsche Kanonissen, sieverteilten sich über ein viel weiteres Gebiet als bei der Reichenauoder Waldkirch. Von den deutschredenden Gebieten Bur-gunds und Graubündens reicht es bis an den mittleren Rhein(Isenburg und Wied). Alle bis auf drei, die ministerialischerAbkunft waren und erst dem Ende des 15. Jahrhunderts an-gehören, waren edelfreier Abkunft. Neben diesen deutschenfinden sich noch mehr wie zwanzig welsche „Domfrauen", wie

] ) Krieger, Topographisches Wörterbuch des GrossherzogtumsBaden, 2. Aufl., 2, Sp. 1325 zitiert aus einer Urkunde von 1223: Ofi'emiade Ottenbach, Elizabetha de Tiuwingen (Pfalzgräfin von Tübingen),Heiligge de Gundolvingen (Freiherrn wirt. OA. Münsingen), Maehthildisde Wintzenun, aus einer Urkunde von 1380 Amelya de Rüsegg (alsowie ich richtig verbessert hatte), Brigida de Bürgelen und Anna vonSchwarzenberg (aus der Familie der Vögte des Klosters, der Frei-herrn von Eschenbach-Schwarzenberg). Ein Geschlecht von Ottenbachbestand wohl in der Schweiz, ein Uolricus de 0. war 1263 Mönch inEinsiedeln (Zur. ÜB. 3, S. 300), die von Winzeln werden im Registerdes Züricher Urkundenbuches verschieden gedeutet, die Edelfreiheit stehtfest nach Zur. ÜB. 2, S. 222 zu 1248, die von Bürgein waren ein frei-herrliches Geschlecht im Thurgau.

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