VII
A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
Elementes sich einsetzt, wenn man zudem nur diese anderenInteressen für sich darstellt, so kann bei dem Leser sehr leichtein Irrtum über die Auffassung des Autors entstehen, den ichim Vorwort gleich ablehnen muss. Das religiöse Motiv ist fürdas Mittelalter charakteristisch. In diesem Buche wird abervon der Kraft der Religion sehr viel weniger die Eede sein,als es bei einer darstellenden Behandlung desselben Gegen-standes der Fall sein müsste. Mein Buch will nur Forschunggeben. Ihm liegt im allgemeinen die wirkliche chronologischeReihenfolge meiner eigenen Studien und derjenigen meinerSchüler zu Grunde. Doch habe ich mich nicht ängstlich darangehalten. Um das Buch möglichst lesbar zu gestalten, habe icheinen erheblichen Teil der Forschungen in Exkurse untergebracht.
Wenn dieses Werk nach langjährigen Studien nun hinaus-geht, so muss ich unter den vielen, die mich zum Danke ver-pflichtet haben, doch besonders zwei Bonner Kollegen hervor-heben, die mich ganz wesentlich gefördert haben. Es sind dieseinmal der Herausgeber dieser Sammlung, der als Kirchen-rechtslehrer wie als Lehrer des deutschen Rechtes den behan-delten Problemen am nächsten steht, dessen freundschaftlicherRat auch der Drucklegung noch zu gute kam, und sodannHerr Professor Levison, dessen reiche Quellen- und Literatur-kenntnis in bewährter Liebenswürdigkeit mir gar manche Nach-richt an die Hand gab, namentlich für die mir ferner liegendenälteren Zeiten. Auch Herr Professor Hilling hat mir wiederholtsehr schätzbare Auskunft erteilt. Nicht minder möchte ichauch dem Reichsarchiv in München wie den Staatsarchivenin Düsseldorf und Münster und dem Statthaltereiarchive in Inns-bruck für die gewährte Gastfreundschaft bestens danken.
Meine Arbeit berührt die Sozialgeschichte, die Geschichtedes kirchlichen wie des staatlichen Rechtes und die Geschichteder Kirche; sie zeigt, wie innig all diese Dinge zusammenhängen.Da es darauf ankam, die sozialen Grundlagen des Rechtslebensder deutschen Kirche im Mittelalter aufzuhellen, konnte siedieser Sammlung eingefügt werden, die für das Kirchenrechtbestimmt ist.
Bonn, 12. Juni 1910.
Aloys Schalte.